Kriminalität und JustizUelzen

Uelzen: Süchtiger verübt neun Diebstähle – Gericht urteilt hart

Ein 43-Jähriger wurde in Uelzen wegen neun Diebstählen innerhalb eines Monats zu drei Jahren Gefängnis sowie einer Therapie in einer Entzugsanstalt verurteilt, um seiner schweren Drogenabhängigkeit entgegenzuwirken.

Ein 43-jähriger Mann muss sich wegen einer Reihe von Diebstählen in Uelzen verantworten, die letztlich zu einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren führten. Diese Entscheidung fiel am Mittwoch im Amtsgericht Uelzen, wo eine akribische Aufzählung der Vorwürfe und eine eingehende Beurteilung der psychischen Verfassung des Angeklagten stattfanden.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigte den Mann, innerhalb eines Monats insgesamt neunmal entweder Diebstähle begangen oder versucht zu haben. In seiner langen Liste von Verstößen in verschiedenen Geschäften zeigte sich ein alarmierendes Muster, das auf eine schwere Abhängigkeit von Drogen hindeutet.

Die Taten in Zahlen

Im speziellen Monat kam es in Uelzen zu acht versuchten oder erfolgreichen Diebstählen, wobei mehrere dieser Vorfälle sogar am selben Tag stattfanden. Diese beunruhigende Serie wurde nur durch einen besonders lukrativen Einbruch in einem Modegeschäft, der etwa drei Wochen zuvor stattfand, übertroffen, bei dem der Angeklagte unter Anwendung eines Gullydeckels die Eingangstür einwarf und teure Kleidung mit einem Gesamtwert von rund 500 Euro stahl. Allerdings wurde seine Flucht nur durch das Verfangen eines der Jacken in seinem eigenen Fahrrad behindert, was schließlich zu seiner Festnahme führte.

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Das Gericht hörte Details über den Lebensweg des Angeklagten. Er war in Soltau geboren und hatte bereits eine lange Liste von Vorstrafen aufzuweisen, die von Diebstahl bis hin zu gewalttätigen Delikten reichten. Richter Rainer Thomsen hob hervor, dass der Mann seit 2008 kontinuierlich in rechtliche Schwierigkeiten geraten war, was die Schwere seiner Straftaten unterstrich.

Eine psychiatrische Expertise gab Aufschluss über die Hintergründe seines Handelns und zeichnete ein Bild von einem Mann, der in einem gewalttätigen Umfeld aufgewachsen war. Er hatte schon früh begonnen, Drogen zu konsumieren, was in einer schweren Abhängigkeit resultierte. Der Psychiater, der im Verfahren anwesend war, erklärte, dass der Angeklagte seit seinem elf-ten Lebensjahr eine bemerkenswerte Menge an gefährlichen Substanzen, einschließlich Kokain und Heroin, konsumierte. Die körperlichen Schäden, die er davontrug, wie fehlende Zähne und diverse Abszesse, sprechen für sich.

Ein entscheidender Moment in seinem Leben war der tragische Tod seiner Freundin, der ihn in eine tiefe persönliche Krise stürzte und seine Drogensucht weiter verschärfte. Der angeklagte Mann gestand seine Taten und war emotional berührt, als er über seine Vergangenheit und seinen Kampf mit Sucht sprach.

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Urteil und Folgen

Richter Thomsen folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte eine Gesamteinschlussstrafe von drei Jahren sowie die Anordnung zur Unterbringung in einer Entzugsanstalt. Diese Entscheidung wurde nicht nur aufgrund der Schwere der Taten, sondern auch mit Blick auf die Möglichkeit der Rehabilitation getroffen. Der Richter betonte, dass die Therapie in der Entzugsanstalt für den Angeklagten als „einzige Chance“ zur Rückkehr in ein geordnetes Leben betrachtet wird.

Zusätzlich zum Gefängnisaufenthalt wird der Verurteilte auch für die noch nicht gesicherten Diebesgüter, die einen Gesamtwert von über 1200 Euro ausmachten, haftbar gemacht. Dies zeigt, dass die gerichtlichen Konsequenzen auch finanzielle Aspekte berücksichtigen und den Angeklagten zur Verantwortung ziehen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kombination aus schwerer Drogensucht und einer langen Geschichte von Straftaten letztlich zu dieser Verurteilung führte. Der Fall wirft nicht nur Fragen zur individuellen Verantwortung auf, sondern auch zur Notwendigkeit von Therapieangeboten für Menschen in ähnlichen Situationen.

– NAG

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