Die Bundesregierung arbeitet seit Jahren an einer Reform der Beamtenbesoldung, die aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2020 notwendig geworden ist. Das Gericht stellte fest, dass die Gehälter vieler Beamter unzureichend sind und forderte eine Erhöhung um mindestens 15 Prozent über dem Niveau der Grundsicherung, also des Bürgergeldes.
Im Zentrum der aktuellen Vorschläge steht eine Revision, die vor allem Beamte mit Kindern begünstigt. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat einen Referentenentwurf ausgearbeitet, der eine Erhöhung des Familienzuschlags vorsieht. Diese Reform soll allenfalls ab Mai 2025 in Kraft treten und wird derzeit in verschiedenen Ressorts sowie mit den Gewerkschaften erörtert. Die ersten Reaktionen seitens der Gewerkschaften fallen überwiegend negativ aus, da der Entwurf als unzureichend und ungerecht bewertet wird.
Familienzuschlag und regionale Unterschiede
Ein zentrales Element der Reform ist die Anpassung des Familienzuschlags, der von der jeweiligen Region abhängt. Beamte, die in teuren Wohngegenden leben, sollen mehr Unterstützung erhalten als solche in günstigeren Gebieten. Dies erfolgt in Form von zusätzlichen Zahlungen, die die Lebenshaltungskosten besser widerspiegeln sollen. Die Höhe dieser Zuschläge ist gestaffelt und variiert je nach Anzahl der Kinder und Wohnort.
Anzahl der Kinder | Familienzuschlag (brutto) |
---|---|
1 Kind | 171,28 Euro |
2 Kinder | 317,66 Euro bis 557,66 Euro |
3 Kinder | 464,04 Euro bis 704,04 Euro |
4 Kinder | 920,10 Euro bis 1.338,10 Euro |
5 Kinder | 1.376,07 Euro (+ 456,06 Euro für jedes weitere Kind) |
In Bayern beispielsweise gibt es bereits Modelle, in denen sich der Zuschlag nach dem Wohnort richtet, wobei zwischen 305,34 Euro und 480,52 Euro für das erste Kind gezahlt werden. Der Lebensmittelpunkt der Familien spielt somit eine große Rolle in der finanziellen Unterstützung.
Gewerkschaften äußern Bedenken
Obwohl der Entwurf darauf abzielt, die Bezahlung der Beamten zu verbessern, zeigen sich die Gewerkschaften unzufrieden. Der dbb Beamtenbund kritisiert, dass der Reformvorschlag „in sich widersprüchlich und verfassungsrechtlich äußerst fragwürdig“ sei. Während der Abstand zur Grundsicherung gewahrt bleibt, seien die höheren Besoldungsstufen unberücksichtigt geblieben. Insbesondere wird bemängelt, dass lediglich die niedrigeren Besoldungsgruppen von Erhöhungen profitieren sollen.
Verdi und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) schließen sich den Einwänden an, indem sie darauf hinweisen, dass die aktuellen Pläne keine grundlegenden Reformen anbieten, sondern lediglich punktuelle Änderungen, die bestehende Ungerechtigkeiten relevant bleiben lassen. Christine Behle, die stellvertretende Vorsitzende von Verdi, spricht von einer „Flickschusterei“, die sich aufgrund der knappen Kassen und der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ergeben hat.
Die Regierung strebt an, das neue Gesetz im Mai 2025 zu verabschieden, obwohl zunächst noch mehrere Hürden zu überwinden sind. Die anhaltende Kritik seitens der Gewerkschaften könnte die Umsetzung des Entwurfs verzögern oder gar zu einer vollständigen Überarbeitung führen.
Für mehr Informationen über die von der Bundesregierung geplanten Änderungen können Interessierte den detaillierten Bericht auf www.az-online.de lesen.