Die Zeit drängt! Der Wechsel von Sommer- auf Winterreifen ist jetzt unerlässlich, auch wenn die Temperaturen noch mild erscheinen. In Deutschland gibt es zwar keine allgemeine Winterreifenpflicht, aber eine situative Verpflichtung: Bei Glatteis, Schneeglätte und anderen winterlichen Bedingungen müssen Fahrzeuge mit Winterreifen ausgestattet sein. Wer sich nicht daran hält, riskiert nicht nur ein Bußgeld zwischen 60 und 120 Euro, sondern auch Punkte in der Verkehrssünderkartei!
Neue Vorschriften für Winterreifen
Ab Oktober dieses Jahres gilt eine neue Regelung: Nur noch Ganzjahres- und Winterreifen mit dem Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke, sind erlaubt. Reifen mit nur der M+S-Kennzeichnung sind bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr zulässig. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern gilt für Winterreifen, wobei aus Sicherheitsgründen mindestens vier Millimeter empfohlen werden.
Wichtig zu wissen: Einige Fahrzeuge, wie Motorräder und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen. Doch was passiert, wenn man mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt wird? Neben dem Bußgeld können grobe Fahrlässigkeit und Probleme mit der Kfz-Haftpflichtversicherung drohen. Selbst bei einem unverschuldeten Unfall kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn man mit Sommerreifen unterwegs ist.
Die Werkstätten sind bereits stark ausgelastet! Daher ist es ratsam, schnellstmöglich einen Termin für den Reifenwechsel zu vereinbaren, um bei einem plötzlichen Wetterumschwung sicher unterwegs zu sein. Zögere nicht – Sicherheit geht vor!
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