Im Rotenburger Erlebnisbad Ronolulu brodelt es gewaltig. Ein Rechtsstreit gegen die Nachbarn zieht sich bereits seit Jahren und hat nun vor dem Verwaltungsgericht in Stade eine neue Wendung genommen. Der Anlass? Ein Anwohner, der sich durch die Geräuschkulisse des Freizeitbades belästigt fühlt und immer wieder klagt. Bislang sind die Bemühungen um eine gütliche Einigung jedoch ohne Erfolg geblieben, was die Fronten zwischen den Parteien weiter verhärtet.
Volker Meyer, der Chef der Rotenburger Stadtwerke, muss sich am Mittwochmittag erneut mit der Situation auseinandersetzen. Der Zeitraum, über den sich die Klagen erstrecken, reicht bis ins Jahr 2017 zurück, mit zahlreichen Beschwerdeakten, die untermauern, dass die Nachbarschaftsbeschwerden alles andere als neu sind. Richter Kai-Uwe Klinge versucht vergebens, die Wogen zwischen dem Kläger und der Stadtwerke zu glätten. „Ihr müsst damit leben, dass das Ronolulu da ist, und das schon seit Langem“, merkt er an und drängt den Nachbarn, seine Erwartungen zu überdenken.
Hintergründe und Herausforderungen
Der Streit dreht sich um die Frage, ob die Lärmbelästigung des Bades als zumutbar gilt. Trotz jahrelanger Betriebsführung und Investitionen in Höhe von 15 Millionen Euro für eine Sanierung kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen. Ironischerweise wird das Bad, das der Gesundheit und dem Freizeitvergnügen der Bürger dienen soll, von einem einzigen Anwohner in Frage gestellt. „Wir haben mit der Nachbarschaft einen Super-Frieden, außer mit diesem Herren“, so äußert sich Meyer in der Verhandlung.
Die Einrichtungen im Ronolulu sind vielfältig: Hier lernen Kinder schwimmen, trainieren Vereine und finden Rettungsschwimmer ihren Einsatzraum. Meyer betont die Bedeutung dieses Erholungsorts für die Gemeinschaft und wartet auf eine Wende im Rechtsstreit. Der Richter zeigt sich frustriert über das ständige Ringen um eine Lösung und merkt an, dass viele Einzelheiten des Falls juristisch kompliziert sind. Ein wichtiges Gutachten über den zulässigen Lärmpegel könnte schon bald überarbeitet werden müssen, da es bereits sieben Jahre alt ist.
Aktuelle Entwicklungen und Widerstand
Die Verhandlung am Mittwoch wurde gleich zweimal ausgesetzt, um dem Anwalt des Klägers die Möglichkeit zu geben, seine Strategie zu überdenken. Während er einige seiner extremen Forderungen wie eine Obergrenze von 1.400 Besuchern aufgibt, bleibt er weiterhin auf der Suche nach Kompromissen, insbesondere in Bezug auf Badepartys mit lauter Musik.
Die Stadtwerke jedoch halten die Anzahl der geplanten Sonderveranstaltungen für äußerst moderat. Richter Klinge betont, dass es im Rahmen der Lärmschutzrichtlinien keinen Grund gibt, die Betriebszeiten des Bades drastisch zu kürzen. Zu dem Thema, dass um 20 Uhr keine „Friedhofsruhe“ herrschen muss, gibt er den Klagen eine weitere Wendung. „Selbst Nachbarn dürfen manchmal Krach machen“, erklärt er.
Dementsprechend gibt es für die Rechtsvertretung des Landkreises keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Betriebes. Ein flüchtiger Blick auf die Akte zeigt: Die Auseinandersetzung wirft komplexe Fragen auf, inklusive der Lärmentwicklung, die das Ronolulu im Vergleich zu den zulässigen Grenzwerten erzeugt. Wie lange diese Gerichtsverhandlungen noch andauern werden, ist ungewiss; für alle Beteiligten ein immer wiederkehrendes Schauspiel, das sich in die Länge zieht.
– NAG