Stade

Neue Regeln für Ukrainer: Auto-Kennzeichen in Stade müssen wechseln!

Ukrainische Kriegsflüchtlinge müssen ab sofort im Landkreis Stade ihre Fahrzeuge ummelden und deutsche Autokennzeichen erhalten, da die Ausnahmeregelung Endes September 2023 ausgelaufen ist – ein Prozess, der die Mobilität von über 3.300 Menschen entscheidend beeinflusst!

Seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 haben über 4.700 ukrainische Flüchtlinge einen neuen Zufluchtsort im Landkreis Stade gefunden. Aktuell leben dort noch rund 3.300 dieser Kriegsflüchtlinge, viele von ihnen mit ihren eigenen Fahrzeugen, die bislang das ukrainische Kennzeichen tragen durften. Diese Regelung, die als Ausnahmeregelung galt, ist jedoch zum 30. September dieses Jahres ausgelaufen.

Nun müssen die Fahrzeughalter, die einen Wohnsitz und Aufenthaltstitel in Deutschland haben, ihre Autos entsprechend den deutschen Bestimmungen zulassen. Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Stade weist darauf hin, dass ausländische Fahrzeuge normalerweise bis zu einem Jahr nach der Einreise in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, vorausgesetzt, sie sind verkehrs- und betriebssicher und der Halter hat eine gültige Versicherung. Dies bedeutet eine wesentliche Änderung für die geflüchteten Ukrainer.

Neue Anforderungen für die Zulassung

Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen am 1. Oktober müssen ukrainische Flüchtlinge ihre Fahrzeuge registrieren lassen, wenn sie langfristig in Deutschland bleiben möchten. Dazu hat das Bundesverkehrsministerium gemeinsam mit den Bundesländern ein Verfahren entwickelt. Um ihr Auto in Deutschland zulassen zu können, sind verschiedene Dokumente erforderlich.

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  • Ein gültiges Personaldokument mit Namensangabe in lateinischen Buchstaben.
  • Die ukrainische Zulassungsbescheinigung sowie die bisherigen Kennzeichenschilder.
  • Eine Einzelgenehmigung gemäß § 21 der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung oder, falls vorhanden, die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) von einer erfolgreich durchgeführten Hauptuntersuchung.
  • Ein Nachweis über die Versicherung, der keine grüne Versicherungskarte oder Grenzversicherung beinhalten darf, da diese nur für den internationalen Verkehr gelten.
  • Ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, einschließlich der IBAN und BIC.
  • Wenn bereits vorhanden, der Verzollungsnachweis des zuständigen Hauptzollamtes.

Für diese Zulassung ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Verwendung von digitalen ukrainischen Dokumenten nicht akzeptiert wird. Sobald die Zulassung erfolgt ist, müssen die ukrainischen Nummernschilder durch deutsche Kennzeichen ersetzt werden. Die Registrierung aller notwendigen Daten kann über die Website des Landkreises Stade erfolgen: www.landkreis-stade.de.

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