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Schock in Osnabrück: Oberarzt (56) soll 14-Jährige vergewaltigt haben!

Schockierende Vorwürfe aus Osnabrück: Ein 56-jähriger Oberarzt der Schüchtermann-Klinik soll eine 14-Jährige im Arztzimmer vergewaltigt und ihr danach 100 Euro gegeben haben – die Ermittlungen laufen bereits!

Osnabrück ist derzeit Schauplatz eines schockierenden Skandals, der die medizinische Gemeinschaft erschüttert. Ein 56-jähriger Oberarzt, der als Kardiologe in der Schüchtermann-Klinik in Bad Rothenfelde tätig ist, sieht sich schweren Vorwürfen gegenüber. Er soll im letzten Jahr eine 14-Jährige in seinem Arztzimmer vergewaltigt haben. Dieser Vorfall hat dazu geführt, dass nun Anklage erhoben wurde.

Nach Informationen von www.bild.de hat der Sprecher der Klinik bestätigt, dass der betroffene Arzt sofort freigestellt wurde, sobald die Klinik von den Ermittlungen erfuhr.

Die Hintergründe des Falles

Laut den Ermittlungen soll die junge Frau den Arzt über soziale Netzwerke wie Snapchat oder Instagram kennengelernt haben. Es wird berichtet, dass sie sich als bereits 16-Jährige ausgegeben hat. Im Dezember kam es zu einer Verabredung, bei der sie aus dem Raum Oldenburg per Zug anreiste. Der Arzt holte sie am Bahnhof ab und brachte sie in die Klinik.

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In seinem Büro soll es dann zu den unverzeihlichen Taten gekommen sein. Nach dem Vorfall gab er dem Mädchen 100 Euro, was als Versuch gewertet werden könnte, den Vorfall zu vertuschen oder seine Schuld zu mindern. Das Mädchen wandte sich unmittelbar nach der Rückkehr zur Polizei und erstattete Anzeige gegen den Arzt.

Die rechtlichen Schritte

Die Staatsanwaltschaft, unter der Leitung von Oberstaatsanwalt Dr. Alexander Retemeyer, hat den Fall nun in den Fokus genommen. Er erklärte, dass die polizeilichen Ermittlungen bereits in vollem Gange seien, einschließlich der Auswertung des Chats zwischen dem Arzt und der Jugendlichen. Diese Kommunikation ist von zentraler Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens.

Während der Arzt selbst, der auch Familienvater ist, die Vorwürfe entschieden bestreitet, stehen nun die kommenden rechtlichen Schritte im Raum. Ein Termin für die Hauptverhandlung am Landgericht Osnabrück wurde bislang noch nicht festgelegt.

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Dieser Vorfall hat nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern wirft auch ethische Fragen über das Verhalten von medizinischem Personal auf. Die Schüchtermann-Klinik, die in der Region weithin anerkannt ist, sieht sich nun mit dem Ernst der Situation konfrontiert und muss die weiteren Schritte überlegen, während die Öffentlichkeit auf die Ergebnisse der Ermittlungen wartet.

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