Steinbergen. Am 9. August kam es auf der B238 zu einem tragischen Vorfall: Ein 18-jähriger Mann aus Rinteln raste mit seinem BMW und erfasste dabei eine 74-jährige Frau, die lediglich die Straße überqueren wollte. Der Aufprall war so heftig, dass die Frau an den Folgen des Unfalls starb. Die Staatsanwaltschaft Bückeburg hat nun Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung und der Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen gegen den jungen Fahrer eingeleitet.
Staatsanwalt Andre Lüth berichtet, dass der Verdacht besteht, der 18-Jährige sei mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Es wird vermutet, dass er nicht allein war, denn bei einem Straßenrennen sind in der Regel mindestens zwei Fahrzeuge beteiligt. Die Ermittlungen sind jedoch noch im Gange, und Lüth kann nicht bestätigen, ob noch gegen andere Personen ermittelt wird. Der Fahrer hat seine Fahrerlaubnis vorläufig verloren, was auf einen dringenden Tatverdacht hinweist, jedoch befindet er sich nicht in Haft, da keine Fluchtgefahr besteht.
Anklage wahrscheinlich
Die Anklageerhebung wird als sehr wahrscheinlich eingeschätzt. Lüth erklärt, dass ein Gutachten zur Unfallrekonstruktion erstellt wird, um die genaue Geschwindigkeit des Fahrers und das Bremsverhalten zu klären. Dieses Gutachten ist entscheidend für die weiteren rechtlichen Schritte. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, wird geprüft, ob das Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht Anwendung findet. Bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht drohen bis zu fünf Jahre Haft, während das Jugendstrafrecht mildere Strafen wie gemeinnützige Arbeit oder Jugendarrest vorsieht.
Im Gegensatz zu einem ähnlichen Fall aus Berlin, wo Fahrer wegen Mordes verurteilt wurden, sieht Lüth im aktuellen Fall keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Mordanklage. Die Hürde für eine solche Anklage ist hoch, und derzeit gibt es keine Hinweise auf vorsätzliches Handeln des 18-Jährigen. Die Ermittlungen laufen weiter, und die Unschuldsvermutung gilt bis zur Klärung des Sachverhalts.