Bad Nenndorf. Ein schockierender Fall erschüttert die Stadt: Ein 68-jähriger ehemaliger Küchenmitarbeiter steht vor dem Landgericht in Bückeburg, beschuldigt, im Februar 2020 eine Rentnerin in einer betreuten Wohneinrichtung vergewaltigt zu haben. Der Angeklagte, der die Vorwürfe vehement bestreitet und von seinem Schweigerecht Gebrauch macht, soll an einem einzigen Tag gleich zweimal übergriffig geworden sein.
Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Jonathan Soergel, beschreibt die grausamen Taten: Beim ersten Übergriff soll der Mann die 67-Jährige in ihrer Wohnung geküsst und unter ihrer Kleidung berührt haben. Doch das Grauen hörte hier nicht auf! Am Nachmittag folgte ein zweiter Besuch, bei dem er die Frau gegen ihren Willen küsste und sie schließlich mit einem Finger in sie eindrang – ein klarer Fall von Vergewaltigung, der die Grenzen des Erträglichen sprengt.
Opfer besonders erniedrigt
Die 67-Jährige schildert die erschütternden Erlebnisse in einem etwa zweistündigen Video, das während des Prozesses gezeigt wurde. „Er hat mich geküsst und an die Brust gefasst. Ich konnte mich da nicht gegen wehren“, berichtet sie mit zitternder Stimme. Die Schilderungen sind herzzerreißend: „Bitte nicht, habe ich gesagt“, fügt sie hinzu, während die Anklage die Schwere der Taten unterstreicht.
Die Verteidigung hingegen sieht in der Video-Vernehmung ein „Musterbeispiel für die Gefahr der Suggestion“. Ralf Jordan, der Anwalt des Angeklagten, kritisiert die Vorgehensweise des Richters, die seiner Meinung nach den Eindruck erweckt, dass etwas passiert sein muss. Die mutmaßliche Opfer wird im Prozess als Nebenklägerin auftreten und erhält Unterstützung von der niedersächsischen Stiftung Opferhilfe. Der Prozess wird mit insgesamt fünf Verhandlungstagen fortgesetzt, und das Urteil soll Ende November verkündet werden.