Heeßen. Der Bürgermeister der Gemeinde Heeßen, Frank Harmening, ist fassungslos! In nur vier Jahren krachte es gleich elf Mal auf der berüchtigten Bückeburger Straße, und dennoch sieht die Straßenverkehrsbehörde im Landkreis Schaumburg keinen Handlungsbedarf. Die Unfälle seien „unauffällig“, so die Behörde – weil sie nie dem gleichen Muster folgten. Ein völlig unverständlicher Zustand für die Gemeinde!
Harmening hatte einen Antrag gestellt, die Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 auf 50 km/h zu senken. Der gefährliche Bereich, wo die Straße Im Wiesengrund auf die stark befahrene Bückeburger Straße trifft, ist schwer einsehbar und besonders während der Stoßzeiten überlastet. Gerade hinblickend auf die Tatsache, dass auf der Bückeburger Straße ab dem Netto-Markt bereits Tempo 50 gilt, erscheint die bestehende Regelung absurd.
Muss erst noch mehr passieren?
„Das kann doch nur ein Schildbürgerstreich sein!“, schimpft Harmening über die widersprüchlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Er fordert eine einheitliche Regelung von Tempo 50 in beiden Fahrtrichtungen. Vier Unfälle in elf Jahren sind für ihn ein alarmierendes Signal. Ist das wirklich kaum besorgniserregend?
Die Straßenverkehrsbehörde hat den Antrag auf Temporeduzierung mit der Begründung abgelehnt, dass 85 Prozent der Fahrzeuge nur leicht über dem Tempolimit von 50 km/h fahren und auf der Gegenfahrbahn die Geschwindigkeit sogar darunter liege. Zudem gibt es eine Fußgängerampel, die Schülern das sichere Überqueren der Bückeburger Straße ermöglichen soll. Doch Harmening gibt sich mit dieser Antwort nicht zufrieden: Die Gemeinde bleibt am Ball und möchte, dass die grüne Ortshinweistafel in eine gelbe Ortstafel umgewandelt wird, um das Tempolimit auf 50 km/h zu setzen. Die Antwort der Kreisverwaltung steht noch aus, aber die Diskussion ist damit längst nicht abgeschlossen!
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