Im Landkreis Schaumburg wird in dieser Woche auf mobile Geschwindigkeitskontrollen verzichtet, um den Bürgerinnen und Bürgern ein ruhiges Weihnachtsfest zu ermöglichen. In den letzten Jahren war es üblich, dass die Polizei in dieser Zeit intensive Kontrollen durchführte, jedoch hat die zuständige Kreissprecherin bestätigt, dass die mobilen Blitzer während dieser Feiertagswoche nicht eingesetzt werden. Dennoch bleibt die Verkehrssicherheit auf der Agenda: Die stationären Blitzer sind weiterhin aktiv und die Polizei wird sporadisch Geschwindigkeitsmessungen durchführen. Ab dem 2. Januar werden die mobilen Blitzer wieder zur Verfügung stehen, berichtete SN-online.de.
Bußgelder und Fangunterschiede
Für Autofahrer, die außerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeitsgrenze überschreiten, gibt es eine Toleranz von drei Prozent. Für Geschwindigkeiten unter 100 km/h wird ein Abzug von drei km/h vorgenommen, bevor die Bußgelder festgelegt werden. Beispielsweise müssen Raser bei einer Überschreitung von bis zu 10 km/h mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen, während eine Überschreitung von 21 bis 25 km/h bereits mit 100 Euro zu Buche schlägt. Innerorts zieht eine Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 10 km/h ein Bußgeld von 30 Euro nach sich, was deutlich höher ist als die Strafen auf Landstraßen. Diese Informationen stammen von serviceportal-schaumburg.de.
Die Bußgeldstelle hat zudem die Aufgabe, vor der Erteilung eines Bußgeldbescheides den betroffenen Fahrer zu kontaktieren. Sie informiert über die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen, was innerhalb von zwei Wochen geschehen kann. Die aktuellen Gebühren belaufen sich derzeit auf 5 Prozent des Bußgeldes, jedoch mindestens 25 Euro. Eine rechtzeitige Reaktion kann somit für Verkehrsteilnehmer entscheidend sein, um mögliche finanzielle Folgen zu minimieren.
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