Braunschweig. Am Dienstag hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Braunschweig ein großes Blitzlicht auf das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe geworfen! In einer umfassenden Aktion wurden Paketverteilzentren und die Anlieferung eines Nahrungsmittelproduzenten unter die Lupe genommen. Auch an den Autobahnen A7 und A39 wurden Standkontrollen eingerichtet, um die ordnungsgemäße Beschäftigung und Verkehrssicherheit zu überprüfen.
Insgesamt wurden die Arbeitsverhältnisse von 238 Personen durch die Zöllnerinnen und Zöllner genauestens geprüft. 32 weitere Personen konnten Geschäftsunterlagen vorlegen. Die Auswertungen sind noch im Gange, aber bereits jetzt gibt es brisante Ergebnisse: Zwei Strafverfahren wurden eingeleitet, weil der Verdacht auf illegalen Aufenthalt besteht! Zudem wurden vier Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Auch Verdachtsmomente wegen Mindestlohnunterschreitung und Scheinselbstständigkeit stehen im Raum.
Schwarzarbeit im Visier
Das Hauptzollamt warnt: Das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe gehört zu den Branchen, die besonders von Schwarzarbeit betroffen sind. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer sofort zu melden, während die Beschäftigten jederzeit Ausweispapiere vorzeigen müssen. Der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro brutto pro Stunde gilt auch hier und wird streng kontrolliert. Die Aufräumaktion des Zolls zeigt, dass die Behörden entschlossen sind, gegen illegale Praktiken vorzugehen und die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen!