Osnabrück (ots)
Ein Dachdeckerbetrieb aus dem Landkreis Nienburg steht jetzt im Fokus der Strafverfolgung – und das zu Recht! Das Hauptzollamt Osnabrück hat unglaubliche Bußgelder in Höhe von 329.000 Euro gegen den verantwortlichen Gesellschafter verhängt. Der Grund? Schwere Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und andere gesetzliche Vorgaben sind nicht verborgen geblieben!
Die Ermittlungen begannen mit unscheduled Prüfungen auf verschiedenen Baustellen, wo die Zollbehörden alarmierende Missstände entdeckten. Zwischen Juni 2020 und Januar 2023 wurde den Beschäftigten der vorgeschriebene Mindestlohn vorenthalten – eine Summe von rund 77.000 Euro, die der Gesellschafter gewinnbringend einbehalten hat! Zudem deckten die Behörden auf, dass die Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß dem Rentenversicherungsträger gemeldet wurden und Lohnnachweise völlig fehlten. Ein skandalöses Versagen auf ganzer Linie!
Rechtskräftige Bußgelder!
Der Gesellschafter versuchte, gegen die drakonischen Bußgeldbescheide Einspruch einzulegen, doch beim Hauptverhandlungstermin verschwand er einfach. Ohne ausreichende Entschuldigung sah der Richter keinen Grund, dem Einspruch stattzugeben, und so wurden die Bußgelder des Hauptzollamts Osnabrück nun rechtskräftig. Ein klares Signal, dass solche Verstöße gegen die Gesetze nicht ungestraft bleiben! Doch die Frage bleibt: wer schützt die Arbeiter, die unter solchen Bedingungen leiden müssen?