Osnabrück (ots)
Ein Geschäftsführer aus der Baubranche musste sich jetzt vor dem Amtsgericht Osnabrück verantworten und wurde wegen des gefährlichen Verhaltens, das zur Hinterziehung von Sozialabgaben führte, zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt! Doch das Urteil kommt mit einer Wendung: Die Strafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt! Dies folgt auf eine gewaltige Ermittlungsaktion des Hauptzollamts Osnabrück im August 2019, wo eine großangelegte Durchsuchung auf mehreren Baustellen durchgeführt wurde.
Die Bemühungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit deckten einen Skandal auf. Von November 2017 bis März 2019 setzte der verurteilte Geschäftsführer Arbeiter auf Baustellen ein, die schlichtweg nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren! Um seine Machenschaften zu verschleiern, wurden die Stunden der Beschäftigten manipuliert. Seine Baufirma stellte Aufträge illegal über Subunternehmer mit ausländischen Wanderarbeitern ab. Die geflossenen Gelder hob er dann bar ab, um seine Arbeiter direkt zu bezahlen. Das Ergebnis? Rund 130.000 Euro an Sozialabgaben hat er sich durch dieses hinterhältige Vorgehen gespart!
Aufdeckung eines Betrugs
Doch das ist nicht alles! Zusätzlich hinterzog der Geschäftsführer noch über 90.000 Euro an Beiträgen für die Berufsgenossenschaft, die für die Sicherheit der Arbeiter zuständig ist, sowie für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft. Diese massiven Summe hat dem Sozialversicherungssystem enorm geschadet! Die rechtskräftige Entscheidung des Gerichts ist ein starkes Signal gegen solche unerhörten Betrügereien in der Branche. Der Geschäftsführer wird für seine Taten zur Rechenschaft gezogen und die Ausmaße seines Verhaltens wurden nun aufgedeckt. Der Fall sorgt für Aufregung im politischen und medialen Raum und beleuchtet die Entwicklungen in der Bauwirtschaft, die den Sozialstaat auf die Probe stellen!