Veröffentlicht: Donnerstag, 05.09.2024 07:13
Im Kreis Steinfurt stehen die Wahlen für die U25-Sprecherinnen und Sprecher an, und die Vorbereitungen sind bereits in vollem Gange. Die Wahlen, die im Herbst stattfinden werden, betreffen die Jugend- und Auszubildendenvertretungen, kurz JAV genannt. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat dazu aufgerufen, die relevanten Wahlen in den Betrieben frühzeitig zu organisieren.
Die Wichtigkeit dieser Wahlen kann nicht genug betont werden. Helge Adolphs, Geschäftsführer der NGG Münsterland, hebt hervor, dass die JAV eine entscheidende Rolle spielt: „Die JAV ist die starke Stimme der Jugendlichen in den Betrieben. Sie hat einen direkten Draht zur Geschäftsführung und kann somit aktiv an der Gestaltung der Ausbildungsbedingungen mitwirken.“ Ob es um die Preise in der Betriebskantine oder um die Lernbedingungen geht – die Stimme der Jugendarbeitnehmer hat Gewicht. Leon Koop, der NRW-Jugendsekretär der NGG, ergänzt, dass die Bedingungen für eine qualitativ hochwertige Ausbildung von grundlegender Bedeutung sind: „Ruhige Lernorte und moderne Fachmittel wie Tablets müssen zur Verfügung gestellt werden.“
Einfluss auf Löhne und Arbeitsumgebungen
Über die JAV haben die Auszubildenden auch die Möglichkeit, Einfluss auf ihre Vergütung zu nehmen. In Verhandlungen mit den Arbeitgebern kann die NGG die Anliegen der Jugendlichen einbringen und für faire Ausbildungsvergütungen kämpfen. Die JAV fungiert dabei als eine Art Bindeglied zwischen den Azubis und der Unternehmensführung – ein „Junior-Betriebsrat“, wie Adolphs es nennt. „Wenn es in der Ausbildung zu Problemen kommt oder das Betriebsklima nicht stimmt, können die gewählten JAV-Mitglieder helfen, Lösungen zu finden“, erläutert er.
Die Wahlen zur JAV werden im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. November in Unternehmen und Behörden im Kreis Steinfurt durchgeführt. Die Wahlberechtigten sind alle Beschäftigten unter 18 Jahren sowie alle Auszubildenden. Um sich auf die Kandidatenliste setzen zu lassen, muss man ein Auszubildender oder unter 25 Jahre alt und in einem Betrieb mit einem bestehenden Betriebsrat tätig sein. Dies fördert nicht nur die Mitbestimmung junger Menschen, sondern auch deren Engagement in der Gestaltung ihrer beruflichen Zukunft.
Abschließend betont die Gewerkschaft die Notwendigkeit, die „Junior-Wahlen“ ernst zu nehmen und aktiv zu gestalten. Die JAV kann damit zu einem wichtigen Element des beruflichen Lebens junger Menschen werden, das dazu beiträgt, ihre Stimme in den Unternehmen zu stärken und ihre Interessen effektiv zu vertreten.
– NAG