Kriminalität und JustizOldenburg

Zollprüfung deckt Mindestlohnverstöße bei 300 Mitarbeitern auf!

Oldenburg/Emden (ots)

In einem groß angelegten Schlag gegen Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße hat das Hauptzollamt Oldenburg am letzten Freitag knapp 300 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in 11 Landkreisen überprüft. Unter dem Einsatz von 72 Zöllnerinnen und Zöllnern wurden die Kontrollen vor allem in der Gastronomie sowie im Kosmetik- und Friseurhandwerk durchgeführt. Die Ergebnisse sind alarmierend: In 34 Fällen wurden erste Hinweise auf Vergehen entdeckt.

Der Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg, Frank Mauritz, erklärte, dass dies eine der größten merklichen Prüfaktionen in der Europäischen Union sei. Neben 17 Fällen von Mindestlohnverstößen entdeckte das Zollteam auch illegale Beschäftigungen und Fälle von Leistungsmissbrauch. Besonders schockierend: In Cloppenburg musste ein asiatischer Mitarbeiter in einem Gastronomiebetrieb zugeben, keine rechtmäßige Aufenthaltserlaubnis zu besitzen, trotz vorgelegter Dokumente.

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Handelsgebiete und Schlüsselfälle der Kontrolle

Die Zollkontrollen fanden in bedeutenden Landkreisen wie Ammerland, Emsland und Wilhelmshaven statt. Maurice betont die Wichtigkeit dieser Prüfung für die Sicherung der Sozialsysteme und einen fairen Wettbewerb. Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,41 EUR pro Stunde, was den Druck auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen erhöht.

Die umfangreichen Prüfungsmaßnahmen des Zolls sind entscheidend, um systematische Verstöße aufzudecken und die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Die Auswertungen der aktuellen Kontrollen sind noch nicht abgeschlossen, dennoch stehen die ersten Ergebnisse bereits fest und zeigen ein bedenkliches Bild der Arbeitsbedingungen in den betroffenen Branchen.

Quelle/Referenz
presseportal.de

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