Ein kürzliches Urteil des Bundessozialgerichts hat für Musikschulen im Landkreis Oldenburg erhebliche Konsequenzen. Die Entscheidung steht im Mittelpunkt eines Streits über die Anstellung von Lehrkräften und birgt das Potenzial, die Kosten für den Musikunterricht in die Höhe zu treiben. Mit der Frage, ob Musikunterricht bald nur noch für Wohlhabende erschwinglich ist, müssen sich viele Schulen nun auseinandersetzen.
Im Kern geht es darum, dass das Gericht die Honorartätigkeit einer Lehrkraft an einer kommunalen Musikschule als Scheinselbstständigkeit bewertet hat. Dies bedeutet, dass viele Musikschulen – sowohl kommunale als auch private – gezwungen sein werden, ihre Honorarkräfte fest anzustellen. Diese Entwicklung könnte eine massive Belastung für die finanziellen Ressourcen der Schulen darstellen und die Gebühren in die Höhe treiben. Bereits jetzt stehen viele Einrichtungen unter Druck, die soziale Teilhabe am Musikunterricht zu gewährleisten.
Musikschule des Landkreises Oldenburg zeigt sich optimistisch
Die Musikschule des Landkreises Oldenburg zeigt sich in dieser Situation gelassen. Geschäftsführer Gerson Stiening erklärte, dass sämtliche 38 Lehrkräfte bereits angestellt sind und es daher keinen unmittelbaren Bedarf gibt, die Honorarkräfte umzustellen. „Ich bin froh, dass wir die Lehrkräfte anstellen konnten, denn so haben sie sichere Perspektiven“, fügte er hinzu. Stiening weist darauf hin, dass es für die Beschäftigten vorteilhafter sei, eine feste Anstellung zu haben, da sie so auch für ihre Altersvorsorge sorgen können.
Im Gegensatz dazu sieht die Kreismusikschule Osnabrück eine jährliche Kostensteigerung von etwa 450.000 Euro auf sich zukommen. Stiening gibt an, dass er davon ausgeht, dass andere Musikschulen im Landkreis möglicherweise größere Schwierigkeiten haben werden, eine ähnliche Umstellung vorzunehmen. Die Gebührenstruktur sieht er als bereits hoch an, wodurch eine weitere Steigerung nicht vorteilhaft sei.
Die Herausforderungen für private Musikschulen
Kritischer sind die Aussichten für private Musikschulen, wie die von Peter Blöchel betriebene Musikschule Strings in Delmenhorst. Der Unternehmer äußert, dass er ohne öffentliche Unterstützung in die Verlegenheit kommen könnte, die Beiträge der Schüler so drastisch erhöhen zu müssen, dass er viele seiner Schüler verlieren könnte. „Wir arbeiten ausschließlich mit Honorarkräften, die selbstständig planen und unterrichten“, erklärt Blöchel und betont, dass dies eindeutige Hinweise auf eine echte Selbstständigkeit gibt.
Blöchel zeigt sich jedoch optimistisch hinsichtlich der Verhandlungen, die der Bundesverband der Freien Musikschulen anführt. Die Einrichtung stehe in Kontakt mit dem Bundesarbeitsministerium und anderen relevanten Institutionen, um Lösungen zu finden, die es ermöglichen, dass Lehrkräfte weiterhin als selbstständig gelten dürfen. Der Betreiber einer Musikschule warnt jedoch, dass ohne eine Lösung eine bestehende Kulturlandschaft zertrümmert werden könnte.
Ein weiteres drängendes Problem könnte sich 2025 ergeben. Es ist unklar, ob der Musikunterricht künftig als Bildungsleistung oder als Freizeitbeschäftigung gesehen wird, was Auswirkungen auf die Umsatzsteuerpflicht hätte. Momentan ist dieser Unterricht von der Umsatzsteuer befreit, aber ein neues Jahressteuergesetz steht noch zur Abstimmung im Bundestag an.
Die aktuelle Situation lässt die besorgniserregende Frage aufkommen, ob Musikunterricht in naher Zukunft nur noch für Wohlhabende zugänglich sein wird. Diese Entwicklungen zeigen, wie stark die rechtlichen Entscheidungen Einfluss auf die kulturelle Bildung im Land haben können. Für weitere Informationen dazu, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.nwzonline.de.