OldenburgOstholsteinSchleswigSchleswig-Holstein

Laubpflicht: So entsorgen Anlieger richtig und vermeiden Ärger!

Eutin. Die Herbstzeit bringt nicht nur goldene Blätter, sondern auch jede Menge Laub, das die Anlieger auf den Gehwegen vor ihren Grundstücken beseitigen müssen. In vielen Städten und Gemeinden müssen die Bürger das Laub selbst entfernen, da die Straßenreinigungssatzungen dies vorschreiben. Aber aufgepasst: Einfach auf die Straße fegen? Das ist verboten! Die Stadt Neustadt warnt, dass dies zu verstopften Gullys führen kann, und auch in Eutin stören herabgefallene Blätter die maschinelle Straßenreinigung.

Wo also hin mit dem ganzen Laub? Im eigenen Garten bietet es einen perfekten Rückzugsort für die stark gefährdeten Igel. Wer seine Blätter loswerden möchte, kann sie zum örtlichen Bauhof bringen. In Neustadt steht bis zum 30. November eine Grüngutsammelstelle im Lieschenrader Weg bereit, wo das Abgeben von Laub gegen eine kleine Gebühr möglich ist.

Bauhöfe nehmen das Laub entgegen

In Stockelsdorf wird die Laubentsorgung sogar kostenfrei angeboten. Bis zum 16. November ist der Bauhof an bestimmten Tagen geöffnet, um das Laub entgegenzunehmen. Die Gemeinde Malente hat ebenfalls einen speziellen Termin am 16. November eingerichtet. Hier müssen die Bürger ihr Laub in eigenen Säcken bringen und können gegen eine kleine Gebühr abgeben. In Bad Schwartau stehen seit kurzem 174 Laubsammelbehälter, die bereits gut gefüllt sind, besonders in der Hamburger Straße/Berliner Straße.

Kurze Werbeeinblendung

Doch nicht überall läuft es so reibungslos! Oldenburg hat seinen Laub-Service eingestellt, da die Stadt die Kosten nicht mehr stemmen kann. Immer wieder wurde in den Laubsäcken anderer Müll gefunden, was die Entsorgung zusätzlich erschwerte. Für Privatlaub gelten andere Regeln: Es kann in die Biotonne geworfen oder zu Recyclinghöfen gebracht werden, wo dafür Gebühren anfallen.

Kastanienlaub muss verbrannt werden

Besonders wichtig: Kastanienlaub gehört in die Restmülltonne! Es ist von der Miniermotte befallen und muss verbrannt werden, um die Ausbreitung dieser Schädlinge zu verhindern. Das Verbrennen anderer Laubarten ist seit 2021 in Schleswig-Holstein nicht mehr zulässig, außer unter speziellen Bedingungen auf dem eigenen Grundstück. Wer also plant, das Laub in seine eigene Feuerstelle zu werfen, sollte sich vorher gut informieren!

Quelle/Referenz
ln-online.de

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"