Im Weser-Ems-Gebiet, wo Steuerhinterziehung aufgedeckt wird, spielt das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen in Oldenburg eine zentrale Rolle. Die spezialisierte Behörde, kurz „FAFuSt“ genannt, geht dabei in einer Kombination aus diskreter Ermittlungsarbeit und gezielter Zusammenarbeit vor, um Steuersündern auf die Spur zu kommen. Die Vorgehensweise ist in der Regel nicht nur professionell, sondern erfordert auch ein hohes Maß an Sensibilität, da die betroffenen Personen oft überrascht werden.
Der Leiter des Amts, Dr. Christian Kläne, erläutert, dass die Mitarbeiter häufig unangemeldet bei Verdächtigen erscheinen. Diese unangekündigten Hausbesuche finden manchmal sogar in den frühen Morgenstunden statt. Ein bequemer Empfang mit Kaffee und Plätzchen bleibt in solchen Fällen aus, und Kläne und sein Team wissen, dass ihre Arbeit keine freundlichen Besuche sind. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern hat Niedersachsen eine eigenständige Behörde für solche Fälle, was ihr eine besondere Stellung und Verantwortung verleiht.
Die Rolle und Struktur des Finanzamts
Das „FAFuSt“ hat als eigenständiges Finanzamt die Aufgabe, sowohl private als auch gewerbliche Steuerhinterziehung zu verfolgen. Kläne betont, dass Steuerfahndung oft auf Hinweise von anderen Finanzämtern oder der Bevölkerung angewiesen ist. Manchmal kommen Tipps von ehemaligen Geschäftspartnern oder sogar von geschiedenen Ehepartnern. An der Eingangstür des Amts steht ein weißer Briefkasten, durch den anonym Hinweise eingereicht werden können.
Nach dem Eingang einer solchen Anzeige übernehmen die Steuerfahnder die Überprüfung möglicher Verstöße gegen das Steuerrecht. Zudem ermitteln sie den richtigen Steueranspruch des Staates und decken unbekannte Steuerfälle auf. Diese umfassenden Ermittlungen machen die Behörde zu einer wichtigen Instanz im Kampf gegen Steuerhinterziehung.
Zusammenarbeit mit der Bußgeld- und Strafsachenstelle
Die Steuerfahndung ist jedoch nicht allein unterwegs. Um aktiv werden zu können, bedarf es der Zustimmung der Bußgeld- und Strafsachenstelle, die eine entscheidende Rolle in der Behörde spielt. Diese Stelle ähnelt einer Staatsanwaltschaft und ist befugt, Bußgelder zu verhängen oder Strafverfahren einzuleiten. Frau B., die stellvertretende Amtsleiterin, erklärt, dass sie alles, was sich mit Geldauflagen regeln lässt, in die Wege leitet. Für schwerwiegendere Fälle kann die Staatsanwaltschaft hinzugezogen werden.
Die enge Zusammenarbeit zwischen der Steuerfahndung und der Bußgeldstelle bedeutet, dass alle 167 Mitarbeiter im „FAFuSt“ – davon 84 in der Steuerfahndung – effizienter arbeiten können. Diese Zusammenarbeit ist entscheidend, um die Vielzahl an Steuerdelikten auch rechtlich erfolgreich zu verfolgen.
Im Jahr 2023 hat das „FAFuSt“ bemerkenswerte Ergebnisse erzielt, indem es rund 84 Millionen Euro an Mehrsteuern aufdeckte. Jeder Steuerfahnder hat im Durchschnitt eine Million Euro für den Staat generiert. Zusätzlich wurden 1250 Strafverfahren rechtskräftig erledigt, was die Effizienz und den Ernst ihrer Arbeit unterstreicht.
Die Bandbreite der von der Behörde behandelten Fälle ist beträchtlich und reicht von geringfügigen unrechtmäßigen Handlungen bis hin zu groß angelegter, organisierter Kriminalität. Kläne erwähnt, dass in den letzten Jahren vor allem Fälle von Kassenmanipulation und Steuervergehen im Zusammenhang mit Clan-Kriminalität besonders aufgefallen sind. Auch die Bilanz- und Steueraffäre des Möbelhandelsriesen Steinhoff erhielt viel Aufmerksamkeit und zeigt die Breite der Ermittlungen des „FAFuSt“.
Die Fälle sind jedoch oft so sensibel, dass konkrete Informationen aufgrund von Datenschutz und Steuergeheimnissen nicht veröffentlicht werden können. Kläne ist sich bewusst, dass die Öffentlichkeit ein gewisses Interesse hat, doch das Amt muss gleichzeitig die Privatsphäre der Betroffenen respektieren.
Ein weiterer Aspekt ihrer Arbeit sind die Einsätze: Bei Durchsuchungen oder Ermittlungen arbeiten die Steuerfahnder oft im Verborgenen. Sie nutzen Tarnkennzeichen und unauffällige Bekleidung, und im Bedarfsfall ziehen sie Unterstützung von Polizei oder Zoll hinzu, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. „Wir möchten keine unnötige Aufmerksamkeit erregen“, betont ein Sachgebietsleiter der Steuerfahndung und hebt hervor, dass es nicht darum gehe, Menschen an den Pranger zu stellen.
Die Motivation der Steuerfahnder ist klar: Sie möchten dem Staat helfen, verlorenes Geld zurückzubringen und den rechtschaffenden Bürgern ein Gefühl der Sicherheit sowie Gerechtigkeit zu vermitteln. Trotz der oft schwierigen Umstände bei ihren Einsätzen bleibt das Team beim „FAFuSt“ überzeugt von der Wichtigkeit ihres Auftrags.
– NAG