Osnabrück (ots)
In einem erschütternden Fall von Betrug und Schwarzarbeit wurden zwei Geschäftsführer einer Baufirma verurteilt! Die Amtsgerichte Syke und Oldenburg sprachen Geldstrafen von 5.000 Euro und 2.800 Euro aus, die auf 250 und 140 Tagessätze festgesetzt wurden, was sie nun auch als vorbestraft kennzeichnet. Diese schweren Urteile resultieren aus intensiven Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück.
Der 65-jährige Ex-Geschäftsführer der Baustelle im Raum Stuhr nutzte eine perfide Masche: Er ließ seine Arbeiter viele Überstunden machen, während die Lohnabrechnungen weit unter den tatsächlich geleisteten Stunden lagen. Darunter sparte er sich Sozialabgaben und Arbeitgeberbeiträge zur Unfallversicherung, die sich auf über 80.000 Euro summierten! Um seine Machenschaften zu verschleiern, fälschte er Belege und benutzte Abdeckrechnungen, die vorgaben, dass Subunternehmer für die Leistungen zuständig seien – was jedoch nicht der Wahrheit entsprach!
Fortsetzung des Betrugs
Im März 2020 übernahm ein 31-jähriger neuer Geschäftsführer das Zepter, nachdem die Baufirma nach Delmenhorst umgezogen war. Doch kein Umdenken – die Betrügereien gingen genau so weiter! Auch er sparte im Jahr 2020 über 51.000 Euro an Sozialabgaben und führte die finsteren Praktiken seines Vorgängers fort. „Mit dieser Vorgehensweise haben die Beschuldigten nicht nur versucht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern innerhalb ihrer Branche“, erklärte Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
Die Urteile sind nun rechtskräftig, und die beiden Verurteilten müssen sich den Konsequenzen ihres illegalen Geschäftsgebarens stellen. Ein klarer Gewinn für die Integrität der Branche – auch wenn der Preis für diese vermeintlichen „Vorteile“ bitter bezahlt werden muss!