Oldenburg

Anwalt aus Wildeshausen erneut vor Gericht: Betrug und negative Bewertungen!

Ein Wildeshauser Anwalt steht erneut vor dem Landgericht Oldenburg: Nach seiner Verurteilung wegen Betrugs und einer Anklage wegen Unterschlagung von 400.000 Euro wird er im Januar 2025 mit schweren Vorwürfen konfrontiert, während negative Google-Bewertungen die öffentliche Wahrnehmung seiner Kanzlei erschüttern!

Ein Wildeshauser Rechtsanwalt sieht sich erneut mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert. Aktuell wird gegen ihn vor dem Landgericht Oldenburg verhandelt, nachdem er bereits im Februar dieses Jahres wegen Betrugs zu 22 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, wird er nun zusätzlich wegen Unterschlagung von 400.000 Euro angeklagt. Die juristischen Turbulenzen scheinen kein Ende zu nehmen.

In der bevorstehenden Verhandlung Ende Januar 2025 wird die Rechtslage bezüglich eines Berliner Mandanten geklärt. Dieser wirft dem Anwalt vor, rund 30.000 Euro für Gerichtskosten und anwaltliche Services kassiert zu haben, ohne die vereinbarte Leistung zu erbringen. Der Mandant äußerte seine Unzufriedenheit in einer Google-Bewertung, die das Bild der Wildeshauser Kanzlei stark beschädigte. In der Folge versuchte der Anwalt, rechtliche Schritte gegen die Bewertung einzuleiten, scheiterte jedoch und musste letztlich seinen Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurückziehen.

Bewertung und Meinungsfreiheit im Fokus

Die Diskussion um die Google-Bewertung bringt auch weitere rechtliche Aspekte mit sich. Jüngst entschied das Oberlandesgericht Oldenburg in einem anderen Verfahren, dass Bewertungen im Internet im Rahmen der Meinungsfreiheit zulässig sind. In diesem Fall hatte ein Händler den Anwalt negativ bewertet, ohne Mandant zu sein. Das Oberlandesgericht stellte klar, dass eine Abwägung zwischen dem Eingriff in die Rechte des Anwalts und der Meinungsfreiheit des Bewertenden stattfinden muss. Das Landgericht hatte zuvor der Meinung des Anwalts stattgegeben, doch durch das Oberlandesgericht wurde die Entscheidung revidiert.

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Mitte der vergangenen Monate kam es weiterhin zu einem kuriosen Phänomen: Der Anwalt erhielt gehäuft Fünf-Sterne-Bewertungen auf Google. Ein aufmerksamer Rezensent bemerkte, dass viele dieser positiven Bewertungen von Nutzern stammten, die auch auf der Plattform „Trustpilot“ für dasselbe Produkt lobende Worte fanden. Diese auffällige Übereinstimmung in Stil und Wortwahl weckte Misstrauen. Andere Bewertungen gingen in eine ganz andere Richtung und ließen keinen guten Eindruck zurück. Ein weiterer Rezensent fasste es treffend zusammen: „Wollen Sie nichts, rein gar nichts erreichen, dann sind Sie hier beim Rechtsanwalt genau richtig.“

Diese Entwicklungen werfen ein Licht auf die rechtlichen und ethischen Herausforderungen im Berufsstand der Anwälte. Die bevorstehenden Verhandlungen und die allgemein aktuellen Vorwürfe werden mit Spannung erwartet, während die Öffentlichkeit kritisch beobachtet, wie es mit dem Wildeshauser Anwalt weitergeht. Berichte über die Situation und die bevorstehenden rechtlichen Auseinandersetzungen findet man bei www.kreiszeitung.de.

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