Im Rahmen der bevorstehenden Grundsteuerreform plant die Stadt Northeim signifikante Änderungen an den Hebesätzen für die Grundsteuer. Diese Anpassungen, die im Ratsausschuss für Finanzen diskutiert werden, sind notwendig, um die Einnahmen auf dem aktuellen Niveau zu halten und vor allem um den langfristigen Anforderungen der Steuerreform gerecht zu werden. Mit der Reform, die im kommenden Jahr in Kraft tritt, sollen die Hebesätze für bebaute Grundstücke (Grundsteuer B) gesenkt werden, während die für land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) steigen sollen.
Die Verwaltung schlägt einen neuen Hebesatz von 400 Prozent für die Grundsteuer B vor, was einer Senkung von 440 Prozent entspricht. Für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen soll der Satz hingegen von 420 auf 450 Prozent angehoben werden. Diese Veränderungen sind Teil einer Strategie, die sicherstellen soll, dass die insgesamt erzielten Grundsteuereinnahmen im Vergleich zum Vorjahr stabil bleiben. Aktuell erwirtschaftet die Stadt Northeim aus der Grundsteuer A etwa 270.000 Euro und aus der Grundsteuer B rund 5,2 Millionen Euro.
Anpassungen der Hebesätze
Diese Vorgehensweise bedeutet, dass es zu einer Umverteilung der Steuerlast zwischen den Grundstückseigentümern kommen wird. Manche werden mehr zahlen müssen, während andere entlastet werden. Diese Umverteilung beruht auf den notwendigen Anpassungen der steuerlichen Rahmenbedingungen, die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erforderlich wurden. Dieses hatte die bestehende Regelung für verfassungswidrig erklärt, da die Werte aus verschiedenen Jahren nicht mehr den aktuellen Marktverhältnissen entsprachen.
Die Vorschläge zur Anpassung der Hebesätze unterliegen allerdings noch einer gewissen Unsicherheit. In Northeim sind zwar für nahezu alle Grundstücke die erforderlichen Messbeträge vorhanden, dennoch sind einige externe Faktoren, wie Eigentümerwechsel und Einsprüche, noch nicht abgeschlossen. Es ist daher möglich, dass sich die Hebesätze im Laufe des Jahres 2024 und 2025 weiter ändern könnten.
Die Stadtverwaltung hat angekündigt, die Hebesätze bis zum 30. Juni 2025 rückwirkend zum 1. Januar anpassen zu können. Das bedeutet, dass es am Ende des ersten Halbjahres eine erneute Prüfung der Grundsteuereinnahmen stattfinden wird, um herauszufinden, ob eine Anpassung notwendig ist.
Ein zentraler Punkt der Reform ist das sogenannte Flächen-Lage-Modell, das in Niedersachsen für die Neueinordnung der Grundsteuer eingeführt wurde. Dieses Modell ermöglicht eine genauere Berechnung, indem neben der Grundstücksfläche auch ein neuer Lagefaktor in die Kalkulation einfließt, der vom Finanzamt festgelegt wird. Er orientiert sich an den Bodenrichtwerten, die jährlich ermittelt werden.
- Im ersten Schritt wird die Fläche des Grundstücks mit einer gesetzlich vorgegebenen Äquivalenzzahl multipliziert. Für Grund und Boden sind dies 4 Cent pro Quadratmeter; für die Wohnfläche im Gebäude 50 Cent pro Quadratmeter.
- Danach wird dieser Betrag mit dem Lagefaktor multipliziert, der sich aus dem Verhältnis des Bodenrichtwerts des jeweiligen Grundstücks zum durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde ergibt.
- Der endgültige Grundsteuerbetrag ergibt sich schließlich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz der Gemeinde.
Ein Beispiel zeigt, wie diese Berechnung erfolgt: Bei einem 600 Quadratmeter großen Grundstück mit einer Wohnfläche von 120 Quadratmetern und einem Bodenrichtwert von 150 Euro könnte sich der Grundsteuermessbetrag auf 260,88 Euro belaufen. Diese Struktur der Berechnung bietet Transparenz und Fairness bei der Erhebung der Grundsteuer.
Die Stadt Northeim werden also große Anstrengungen unternehmen müssen, um die neuen Hebesätze gut zu kommunizieren und die Bürger entsprechend über die kommenden Änderungen zu informieren. Die ersten Schritte in diese Richtung sollen bereits in der Sitzung am 1. Oktober diskutiert werden, bevor der Rat am 24. Oktober abschließend entscheidet.
Um mehr über diesen Vorgang zu erfahren, lesen Sie den Artikel auf www.hna.de.