Northeim (ots)
In einem Vorfall, der am Dienstagnachmittag in Höckelheim stattfand, kam es zu einer bemerkenswerten Verkehrskontrolle, die die Gefahr des Fahrens unter Alkoholeinfluss ins Blickfeld rückte. Um 17:30 Uhr erhielt die Polizei Northeim einen Anruf von einer achten Zeugin, die besorgt war über ein Fahrzeug, das vor ihr in auffälligen Schlangenlinien fuhr. Dieses Auto war auf der Landesstraße 572 von Hollenstedt in Richtung Höckelheim unterwegs und erweckte sofort den Verdacht, dass der Fahrer möglicherweise betrunken war.
Die alarmierten Beamten der Polizeistation Northeim konnten das betreffende Fahrzeug kurze Zeit später in der Straße „Leineturm“ ausfindig machen und anhalten. Bei der Kontrolle fiel sofort die 78-jährige Fahrerin auf, die aus Höckelheim stammt. Trotz der körperlichen Anzeichen, die eindeutig auf einen vorangegangenen Alkoholkonsum hindeuteten, behauptete sie, keinen Alkohol getrunken zu haben.
Alkoholtest und Geständnis
Die Beamten führten eine freiwillige Atemalkoholprüfung durch, die einen erschreckenden Wert von über 1,0 Promille ergab. Erst nachdem diese Auffälligkeit festgestellt wurde, gab die Frau zu, vor rund drei Stunden ein Glas Wodka mit Orangensaft getrunken zu haben. Es wurde deutlich, dass die 78-Jährige nicht wusste, dass das Fahren eines Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol ein ernsthaftes Vergehen ist.
Die Polizei nahm die Situation ernst und entschloss sich, eine Blutprobe zu entnehmen, um den genauen Alkoholgehalt im Blut der Fahrerin festzustellen. Gleichzeitig wurde ihr Führerschein vorübergehend sichergestellt und das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehr untersagt. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr wurde eingeleitet.
Dieser Vorfall ist nicht nur ein Beispiel für das Risiko des Fahrens unter Alkohol, sondern auch für die Wichtigkeit von verantwortungsvollem Verhalten im Straßenverkehr. Auch wenn die Fahrerin in diesem Fall möglicherweise nicht die Absicht hatte, anderen im Straßenverkehr Schaden zuzufügen, verdeutlicht es die notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit auf den Straßen.
– NAG