Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Niedersachsen eine umfassende Reform der Grundsteuer in Kraft. Grundstückseigentümer müssen sich auf veränderte Steuerforderungen einstellen, da die Berechnungsmethode von der bisherigen Praxis abweicht. Die Städte Hannover, Braunschweig, Göttingen, Oldenburg und Osnabrück werden die neuen Bescheide im Januar 2025 versenden.
Die Reform, die auf dem Flächen-Lage-Modell basiert, berücksichtigt die Fläche des Grundstücks sowie dessen Lage und weicht damit vom bundesweiten Modell ab, das den Grundstückswert mit einbezieht. Das Finanzministerium in Niedersachsen bekräftigt, dass die neue Berechnungsmethode weniger aufwendig und leichter nachvollziehbar sein soll.
Details zur Grundsteuerreform
Laut den neuen Regelungen wird die Grundsteuer ab 2025 nur nach dem neuen Recht erhoben. Grundstückseigentümer mussten bis zum 31. Januar 2023 eine Erklärung zu ihrem Grundstück beim Finanzamt abgeben. Informative Schreiben wurden im Mai und Juni 2022 an die Betroffenen versendet. Um die Neubewertung der Grundstücke zu unterstützen, bietet der Grundsteuer-Viewer eine Kartendarstellung an.
Die Grundsteuer bleibt eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen in Niedersachsen. 2023 betrug das Steueraufkommen für bebaubare und bebaute Grundstücke in Niedersachsen rund 1,5 Milliarden Euro. Die Finanzämter werden zwei Bescheide an Grundstückseigentümer versenden: einen über die Grundsteueräquivalenzbeträge zum 1. Januar 2022 und einen über den Grundsteuermessbetrag ab dem 1. Januar 2025. Die endgültige Höhe der Grundsteuer wird durch den Beschluss eines neuen Hebesatzes in jeder Gemeinde festgelegt.
Trotz der Einführung der neuen Berechnungsmethode darf laut Gesetz kein zusätzliches Geld eingenommen werden. Einige Kommunen haben bereits aufgrund angespannter Haushaltslagen die Steuer erhöht. Der Bund der Steuerzahler in Niedersachsen fordert zudem die Einführung eines Transparenzregisters für Grundsteuerhebesätze, da Niedersachsen im Gegensatz zu anderen Bundesländern ein solches Register noch nicht hat. Insgesamt soll die neue Grundsteuer jedoch aufkommensneutral sein, auch wenn es zu Belastungsverschiebungen kommen kann.
Die Neuregelung ist notwendig, um eine gerechte Besteuerung der Grundstücke zu erreichen, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Besteuerung als verfassungswidrig erklärt hatte. Im Unterschied zum Bundesmodell erfordert das Flächen-Lage-Modell nur eine Hauptfeststellung für etwa 3,5 Millionen Grundstücke in Niedersachsen, während die bundesweite Regelung regelmäßige Hauptfeststellungen alle sieben Jahre vorsieht.
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