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Nachhaltige Entlastung: Niedersachsen Abschaffung der Wassergebühren für Sportvereine

Niedersachsen hebt mit einem neuen Wassergesetz die Gebühren für die Bewässerung von Sportplätzen auf, was rund 9.200 Sportvereinen rückwirkend für 2024 massive finanzielle Entlastungen bringt – ein wichtiger Schritt zur Unterstützung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch Sport!

Eine erfreuliche Nachricht für die rund 9.200 Sportvereine in Niedersachsen: Sie dürfen sich auf eine signifikante finanzielle Entlastung freuen. Das Land hat ein neues Wassergesetz verabschiedet, das wahrscheinlich Ende dieses Jahres in Kraft treten wird. Dieses Gesetz wird die Gebühren für die Wasserentnahme zur Bewässerung von Sportplätzen abschaffen.

Diese Neubestimmung hat zur Folge, dass rückblickend auf das gesamte Jahr 2024 keine Gebühren mehr für die Bewässerung von Fußball- und Tennisplätzen erhoben werden. Christian Schroeder, ein Abgeordneter der Grünen im Landtag, bestätigte die positiven Veränderungen. Er äußerte, dass die Maßnahme zur Stärkung der bedeutenden Rolle von Sportvereinen in der Gesellschaft beiträgt und die Bedingungen für sportliche Aktivitäten verbessert. „Sport hat eine hohe Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, ließ er verlauten.

Nachhaltigkeit und Grenzen der Wasserentnahme

Doch nicht nur die Befreiung von Gebühren ist ein zentraler Bestandteil des neuen Gesetzes. Auch die Wassernutzung wird geregelt, indem die Gebühr für eine Wasserentnahme von bis zu 5.000 Kubikmetern pro Jahr ohne Kosten verbunden ist. Dieser Betrag entspricht ungefähr dem Wasserbedarf für zwei bis drei Sportplätze. Diese Regelung soll die Vereine dazu ermutigen, Wasser sparsam zu nutzen.

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Schroeder ist überzeugt, dass das Gesetz nicht nur dem Sport zugutekommt, sondern auch nachhaltige Praktiken fördert. „Damit haben wir eine ausgewogene Lösung gefunden, die sowohl den Sport als auch die Nachhaltigkeit fördert“, erklärte er weiter. Diese Regelung zeigt einen bewussten Umgang mit der wertvollen Ressource Wasser.

Darüber hinaus profitieren auch Privatunternehmen von der Gesetzesnovelle. In den letzten Jahren sahen sich viele Unternehmen durch inflationsbedingte Erhöhungen der Wasserentnahmegebühren mit erheblichen Zusatzkosten konfrontiert. Die neue Regelung zielt darauf ab, diese Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen, wodurch insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen in Niedersachsen gestärkt werden sollen.

Insgesamt stellt die Novelle eine bedeutende Erleichterung für sowohl Sportvereine als auch Unternehmen in Niedersachsen dar und verdeutlicht das Engagement der Landesregierung, die Förderung des Sports und ein nachhaltiges Wassermanagement ernst zu nehmen. Das Thema wird weiterhin spannend bleiben, und die konkrete Umsetzung wird mit großem Interesse verfolgt.

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