Ein dramatischer Fall von Missbrauch und eine Forderung von 400.000 Euro stehen im Mittelpunkt eines Schmerzensgeldprozesses gegen das Bistum Hildesheim. Ein Gericht schlägt nun eine Lösung vor!
Im Landgericht Hildesheim wurde am Freitag ein wegweisendes Mediationsverfahren angeregt, das die Fronten zwischen dem mutmaßlichen Missbrauchsbetroffenen Jens Windel und dem Bistum Hildesheim aufweichen könnte. Richter Jan-Michael Seidel brachte diesen Vorschlag während einer mündlichen Verhandlung ein, nachdem er angedeutet hatte, dass Windels Forderung nach 400.000 Euro auf dem Rechtsweg wahrscheinlich nicht durchsetzbar sei. Der Grund? Die Taten, die Windel schildert, könnten verjährt sein, was jedoch nicht bedeutet, dass er keine Ansprüche mehr geltend machen kann.
Ein Schritt in Richtung Gerechtigkeit?
„Wir könnten uns vorstellen, dass die Zahlung eines Schmerzensgelds eine gewisse Genugtuung bei Herrn Windel entfalten könnte“, erklärte Seidel und eröffnete damit die Möglichkeit für eine einvernehmliche Lösung. In diesem Mediationsverfahren könnten die beiden Parteien unter der Aufsicht eines Güterichters über die Höhe des Schmerzensgeldes verhandeln, während das eigentliche Gerichtsverfahren vorerst pausiert wird. Windel, der angibt, als Kind in den 1980er Jahren über zwei Jahre hinweg von einem Priester sexuell missbraucht worden zu sein, hatte das Bistum verklagt, nachdem eine außergerichtliche Einigung abgelehnt wurde.
Die Diözese Hildesheim hatte Windels Forderung zunächst zurückgewiesen und auf die Verjährung verwiesen. Doch jetzt könnte sich eine neue Tür zur Gerechtigkeit öffnen, die Windel und das Bistum auf einen gemeinsamen Nenner bringen könnte. Die kommenden Verhandlungen versprechen, spannend zu werden!