Das neue Cannabis-Gesetz, welches rückwirkend in Kraft trat, hat bereits spürbare Auswirkungen auf die Strafgerichtsbarkeit in Niedersachsen. So muss das Landgericht Lüneburg einen Fall neu verhandeln, in dem ein 34-Jähriger im Mai zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Dank des neuen Gesetzes, das die Strafmaße bei Verurteilungen aufgrund von Cannabishandel mildert, kann der Angeklagte auf eine geringere Strafe hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte zuvor das Urteil teilweise aufgehoben, da sich die Rechtslage zugunsten des Angeklagten verändert hat.
Auch ein 24-jähriger Mann aus Osnabrück profitiert von den Änderungen im Cannabis-Recht. Dieser wurde ursprünglich wegen bewaffneten Handels mit großen Mengen Cannabis zu fast sechs Jahren Haft verurteilt. Nun wurde seine Strafe auf vier Jahre und sechs Monate verkürzt. Dies geschah, nachdem er erfolgreich Revision eingelegt hatte, was ihm einmal mehr bewies, dass das neue Gesetz auch in seinem Fall eine entscheidende Rolle spielte. Die Richterin des Landgerichts Osnabrück begründete das ermäßigte Urteil damit, dass das neue Gesetz einen niedrigeren Strafrahmen bietet und der Angeklagte Glück gehabt habe, dass der BGH seine Prüfung erst nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes vollzogen habe.
Die Gesetzesänderung hat bereits zur Folge, dass viele aktuelle Verfahren in Niedersachsen, insgesamt etwa 16.000, manuell überprüft werden müssen. Dies zeigt die weitreichenden Auswirkungen, die die Novellierung des Cannabis-Rechts auf die Rechtsprechung hat.