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Kobbenskamp 8: Versteigerung bringt neues Leben ins verlassene Haus!

Ein verwunschener Ort oder eine besondere Gelegenheit? Das Mehrfamilienhaus am Kobbenskamp 8 in Hamm hat in einer Zwangsversteigerung für Aufsehen gesorgt. Ein auswärtiger Investor hat ein stolzes Gebot von 270.000 Euro auf den Tisch gelegt, weit über dem angesetzten Verkehrswert von lediglich 20.000 bis 34.000 Euro pro Wohnung. Das Hammer Amtsgericht meldete, dass das Interesse an der Immobilie groß war, mit mehreren Bietern, die um den Besitz der sanierungsbedürftigen Gebäude konkurrierten.

Seit nahezu zwei Jahren steht dieses Problemhaus leer, nachdem es Ende 2022 von der Stadt für unbewohnbar erklärt wurde. Bei einer Ortsbesichtigung kamen zahlreiche Mängel ans Licht: kaputte Fenster, unversiegelte Eingänge und Messestücke, die das Bild einer einst belebten Wohngegend trübten. Mangels eines Handlungsangebots des Eigentümers schritt die Stadt ein, stellte die Grundversorgung und die Möglichkeiten zur Nutzung des Gebäudes ein, was schließlich zu einer behördlichen Versiegelung führte.

Der Zustand des Gebäudes

Die Gegebenheiten sind alarmierend: Gutachter berichteten von einem drohenden Sanierungsstau mit gravierenden Mängeln – fehlenden Rohr- und Elektroleitungen, sowie der kompletten Heizungsanlage, die die Stadt zuvor abgebaut hatte. Ohne Heizung, mit Pflanzenwuchs in den Dachrinnen und dem drohenden Risiko von Schimmel durch feuchte Wände, stellt sich die Frage, ob das Gebäude jemals wieder zu einem bewohnbaren Ort werden kann. Die Stadt gab jedoch zu verstehen, dass eine Instandsetzung theoretisch nicht ausgeschlossen sei, die Entscheidung liege nun beim neuen Eigentümer.

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Die Anwohner blicken mit gemischten Gefühlen auf die mögliche Wiederbelebung ihres Viertels. Während einige über die friedlicheren Zeiten der letzten Jahre froh sind, gibt es Skepsis über die Vergangenheit des Hauses, wo heftige Streitigkeiten und Scherereien an der Tagesordnung waren. Die Hoffnung auf ein neues Kapitel in der Nachbarschaft wird von der Unsicherheit über die künftige Nutzung des sanierten Objekts überschattet.

Quelle/Referenz
wa.de

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