Am 11. September 2023 starb Alberto Fujimori, der ehemalige Präsident Perus, im Alter von 86 Jahren. Medienberichten zufolge war er umgeben von seinen Liebsten, als er gegen die Folgen eines langwierigen Kampfes gegen Zungenkrebs verstarb. Die Nachricht von seinem Tod löste in sozialen Medien sofort zahlreiche Kommentare aus und sorgte für Besorgnis bei vielen Mitbürgern in Peru. Seine Tochter, Keiko Fujimori, bestätigte die traurige Nachricht über ihre sozialen Medien und gab dabei Details zur Krankheitsgeschichte ihres Vaters bekannt, die sich im Laufe der letzten Monate deutlich verschlechtert hatte.
Fujimori litt nicht nur an Zungenkrebs, sondern dieser hatte sich auch auf die Lunge ausgebreitet, was zu Atembeschwerden führte und in den letzten Tagen zu einer allgemeinen Schwellung seines Körpers führte. Schließlich verstarb er in einem bewusstlosen Zustand.
Pensionsanspruch des Ex-Präsidenten
Interessanterweise gibt es rechtliche Aspekte, die beeinflussen, wer von dieser Pensionsregelung profitieren kann. Laut der Ley 26519 haben frühere Präsidenten Anspruch auf eine Pension, die dem Salary eines aktiven Kongressabgeordneten entspricht. Sollte der Präsident verstorben sein, würden die Pensionen an den überlebenden Ehepartner und eventuelle Kinder ausgeschüttet, wobei die Beträge anteilig verteilt werden. Dennoch steht das Recht auf die Pension aus, wenn gegen den Ex-Präsidenten eine Anklage erhoben wird, es sei denn, er wird von einem Gericht als unschuldig erklärt.
Nach dem Tod Fujimoris wären alle gegen ihn laufenden strafrechtlichen Verfahren gegenstandslos, was die rechtlichen Möglichkeiten rund um seine Pensionsansprüche weiter kompliziert. Das hat zur Folge, dass die anstehenden Entschädigungsforderungen nicht mehr durchzusetzen sind.
Familienverhältnisse und potenzielle Begünstigte
In der Debatte um die Bezüge taucht zudem der Name von Satomi Kataoka auf. Diese japanische Hotelunternehmerin lernte Fujimori während seines Exils in Japan kennen. Es ist bekannt, dass sie 2006 in Tokio zivil heirateten, wobei die Vereinigung in Abwesenheit beider Partner registriert wurde. Ein Vertreter von Kataokas Hotel präsentierte die erforderlichen Dokumente, um die Hochzeit im Rathaus von Shinagawa zu registrieren. Kataoka äußerte, dass die Heiratsabsicht auch dazu diente, den Schutz der japanischen Regierung zu suchen, um eine mögliche Auslieferung zu verhindern.
Da Fujimori und Kataoka verheiratet sind, könnte sie möglicherweise Anspruch auf seine Pension haben, wobei sie Nachweise für die Eheschließung einreichen müsste. Diese zusätzlichen rechtlichen Rahmenbedingungen stellen die Frage nach der künftigen Verteilung der Pensionsgelder in den Raum und werfen Licht auf die Bindungen, die Fujimori während seiner Abwesenheit von Peru geknüpft hat.
Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die Situation rund um die Pensionsansprüche und die Nachlassangelegenheiten von Alberto Fujimori entwickeln wird. Die Zukunft seiner finanziellen Mittel könnte entscheidend von dem gesetzlichen Rahmen und den individuellen Ansprüchen abhängen. Weitere Informationen dazu können in einem ausführlichen Bericht auf www.infobae.com nachgelesen werden.