HolzmindenKriminalität und Justiz

Kurierdienst-Boss muss über 200.000 Euro für 152 Mindestlohnvergehen zahlen!

In Holzminden wurde der Betreiber eines Kurierdienstes mit über 200.000 Euro Bußgeld bestraft, weil er zwischen September 2019 und Juni 2021 insgesamt 152 Mindestlohnverstöße und Aufzeichnungspflichtverletzungen begangen hat, indem er seinen Mitarbeitern nur die tatsächliche Auslieferungszeit vergütete und wichtige Arbeitszeiten nicht bezahlte.

In einem aufschlussreichen Fall hat das Hauptzollamt Braunschweig einen Unternehmer aus Holzminden wegen erheblicher Verstöße gegen das Mindestlohngesetz zur Verantwortung gezogen. Dies betrifft eine Reihe von 152 Fällen, in denen der Inhaber eines Kurierdienstes seinen Angestellten nicht den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 12,41 Euro pro Stunde gezahlt hat. Stattdessen wurden lediglich die tatsächlichen Auslieferungszeiten als Arbeitszeit vergütet, während die notwendigen Vorbereitungszeiten, wie Sortierungen und Ladezeiten, unbezahlt blieben.

Die Ermittlungen ergaben, dass der Unternehmer, der als Subunternehmer für einen internationalen Logistikdienstleister tätig war, die Pflichten, die das Mindestlohngesetz vorschreibt, nicht eingehalten hat. Dabei war ihm bewusst, dass diese Vorbereitungsarbeiten stattfanden. Dennoch beschränkte er sich lediglich auf die von Handscannern erfassten Zeiten und ignorierte die anderen notwendigen Arbeitsgänge, was zu einem Verlust von etwa 57.000 Euro für die betroffenen Mitarbeitenden führte.

Klarheit über Bußgelder

Im Zuge der Ermittlungen wurden nicht nur die ausstehenden Löhne ermittelt, sondern es wurden auch erhebliche Bußgelder auferlegt. Der Gewinn des Unternehmers wurde abgeschöpft, und für jede einzelne Zuwiderhandlung gegen das Mindestlohngesetz wurden Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 197.000 Euro verhängt. Darüber hinaus musste sich der Kurierdienst mit einem zusätzlichen Bußgeld von 10.000 Euro wegen Missachtung der Aufzeichnungspflichten auseinandersetzen. Der Unternehmer hatte es versäumt, ordnungsgemäße Arbeitszeitnachweise zu führen und diese aufbewahren, wie es das Gesetz vorschreibt.

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Das Hauptzollamt Bielefeld war zunächst für die ersten Prüfungen zuständig, bevor die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Braunschweig die weiteren Ermittlungen aufnahm. Diese Vorgehensweise zeigt das Engagement der Behörden, für die Einhaltung der Arbeitsrechte und -gesetze zu sorgen und so Arbeitnehmer*innen zu schützen.

Die rechtlichen Schritte, die nun eingeleitet werden, sind laut Aussage der Behörden rechtskräftig. Die Vollstreckung der Bußgelder könnte unter Umständen auch durch Erzwingungshaft erfolgen, um sicherzustellen, dass die Zahlungen geleistet werden. Dieses Vorgehen wirft ein Licht auf die ernsthaften Konsequenzen, die Unternehmen drohen, die sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften zur Entlohnung und Aufzeichnung der Arbeitszeiten halten.

Der Fall weist darauf hin, wie wichtig es ist, die Rechte der Arbeiter zu schützen und sicherzustellen, dass alle Angestellten, unabhängig von ihrem Arbeitsumfeld, fair behandelt und angemessen entlohnt werden. Solche Vorfälle werden weiterhin von den zuständigen Behörden genau beobachtet, um ähnliche Verstöße in der Zukunft zu verhindern. Der vollständige Bericht über diesen Fall, inklusive detaillierter Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen und dem Ablauf der Ermittlungen, ist hier verfügbar.

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