Am ersten Weihnachtsfeiertag, dem 25. Dezember 2024, sorgten mehrere verkehrsrechtliche Vorfälle in Hildesheim für Aufregung. Um 00:35 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung ein 29-jähriger E-Scooter-Fahrer auf, der beim Erblicken des Polizeiwagens plötzlich absprang und zu Fuß weiter wollte. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,25 Promille, was zu einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr führte. Ihm wurde zudem das Führen von Kraftfahrzeugen bis zur vollständigen Ausnüchterung verboten, wie news.de berichtete.
Ein weiterer Vorfall ereignete sich um 02:30 Uhr, als eine andere Streifenbesatzung einen E-Scooterfahrer kontrollierte, dessen Versicherungskennzeichen veraltet war. Die Haftpflichtversicherung war bereits Ende Februar 2024 abgelaufen. Der 24-Jährige sieht sich nun einem Ermittlungsverfahren gegenüber. Um 03:05 Uhr wurde zudem ein 36-jähriger Autofahrer angehalten, der in Schlangenlinien und mit überhöhter Geschwindigkeit von 90 km/h auf einem 50 km/h-Abschnitt fuhr. Der erste Atemalkoholtest ergab 1,86 Promille, was ebenfalls zu einem Strafverfahren und der Einziehung seines Führerscheins führen könnte.
Fußgängerunfall auf der B6
Weniger erfreulich verlief der 18. Dezember 2024, als ein 83-jähriger Fußgänger in Achtum von einem Auto erfasst wurde. Der Mann überquerte gegen 17:15 Uhr die B6 in Richtung Kirschenweg, als ihn das Fahrzeug einer 30-jährigen Fahrerin erfasste. Der Fußgänger war ansprechbar, wurde jedoch ins Krankenhaus gebracht. Die Bundesstraße musste kurzfristig gesperrt werden, bis der Verkehr einspurig an der Unfallstelle vorbei geleitet werden konnte. Die polizeilichen Ermittlungen sind im Gange, während die Beamten vor Ort Unterstützung durch Rettungs- und Notarztteams erhielten, gemäß den Informationen von presseportal.de.
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