Hildesheim

Gullydeckel-Attacke auf A7: Urteile gegen Täter rechtskräftig!

Verzweifeltes Urteil nach lebensgefährlichem Gullydeckel-Wurf: Der Bundesgerichtshof bestätigt die Haftstrafen für drei Männer, die im August 2022 bei Hildesheim durch ihre mutwilligen Taten zwei Autoinsassen schwer verletzten!

Hildesheim. Ein dramatischer Vorfall ereignete sich im August 2022, als drei Männer zwei Gullydeckel von einer Brücke auf die Autobahn 7 in Hildesheim warfen. Die schweren Verletzungen, die dabei entstanden sind, haben nicht nur rechtliche Folgen für die Täter, sondern werfen auch allgemeine Fragen zur Sicherheit im Straßenverkehr auf.

Nachdem der Bundesgerichtshof nun die Revision eines 20-jährigen Mannes, der in diese Tat verwickelt war, abgelehnt hat, ist das Urteil des Landgerichts Hildesheim rechtskräftig. Dies wurde in einem Beschluss vom 25. September bekannt gegeben. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass bei der Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler festgestellt werden konnten.

Das Urteil und die Verurteilten

Im November 2022 führte das Landgericht Hildesheim das Verfahren gegen die drei jungen Männer und fand sie in mehreren Punkten schuldig, darunter versuchter Mord. Der 20-Jährige wurde zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt, während ein 19-Jähriger zu sechs Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Der dritte Mitverurteilte, ebenfalls 19 Jahre alt, erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

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Die Hintergründe der Tat sind besonders alarmierend. Die jungen Männer hatten in der Nacht des 20. August 2022 vier Gullydeckel, jeder etwa 24 Kilogramm schwer, aus einem Industriegebiet in ein Auto geladen. Anschließend fuhren sie zu einer Brücke, von der sie zwei der Abdeckungen über das Brückengeländer warfen.

Der erste Gullydeckel traf ein Auto mit zwei Insassen, durchschlug die Windschutzscheibe und führte zu lebensgefährlichen Verletzungen. Der zweite Gullydeckel zerbrach bei dem Aufprall auf der Gegenseite der Autobahn und verletzte mehrere weitere Personen, deren Fahrzeuge über die Trümmer fuhren.

Das zugrunde liegende Risiko

Das Gericht stellte fest, dass alle drei Männer den möglichen Tod der Insassen in dem betroffenen Auto in Kauf nahmen. Auch wenn der dritte Verurteilte zunächst Bedenken äußerte, half er beim Ausladen und wurde ebenfalls verurteilt. Die Gefährlichkeit ihrer Handlung und das bewusste Risiko, das sie eingingen, wurden als besonders schwerwiegend angesehen.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Tat. Solche Vorfälle erfordern nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern sollten auch als Warnung für andere dienen. Das gleichgültige Verhalten der Täter gegenüber dem Leben anderer ist ein besorgniserregendes Signal für die Gesellschaft. Für weitere Informationen über diesen Fall und die rechtlichen Hintergründe, sehen Sie die aktuelle Berichterstattung auf www.abendblatt.de.

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