Hameln-Pyrmont

Hameln führt Übernachtungssteuer ein: Betriebe müssen jetzt handeln!

Hameln erhebt ab dem 1. Januar 2025 eine Übernachtungssteuer von vier Prozent, um die touristische Infrastruktur zu sichern – ein Schritt, der die Betreiber in der Region betrifft und bereits für Aufregung sorgt!

Die Stadt Hameln plant eine Neuerung für ihre Beherbergungsbetriebe: Ab dem 1. Januar 2025 wird eine Übernachtungssteuer eingeführt. Diese Entscheidung wurde am 11. September in einer Ratssitzung getroffen und betrifft alle Betreiber von Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. Betroffene Unternehmer können sich in den kommenden Tagen auf Post von der Stadt einstellen, in der die Details erläutert werden.

Der festgelegte Steuersatz beträgt vier Prozent des Brutto-Übernachtungspreises. Wichtig zu wissen ist, dass es sich hierbei um eine indirekte Steuer handelt. Das bedeutet, dass die Betreiber selbst entscheiden können, ob sie die Steuer an ihre Gäste weitergeben oder ob sie diese selbst tragen. Dies gibt ihnen Flexibilität in der Preisgestaltung, führt jedoch auch zu möglichen Preissteigerungen für die Übernachtungsgäste.

Details zur Steueranmeldung

Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, wird die Steueranmeldung quartalsmäßig durchgeführt. Übernachtungen, die zwar vor dem 1. Oktober 2024 gebucht wurden, jedoch erst im Jahr 2025 stattfinden, sind von der Steuer befreit. Dies könnte für viele Reisende und Planer von Klassenfahrten von Bedeutung sein. Zudem sind Lehrer, die Klassenfahrten begleiten, sowie ehrenamtliche Jugendleiter von der Steuer befreit, was Kundenfreundlichkeit zeigt.

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Mit der Einführung dieser Steuer verfolgt die Stadt Hameln ein wichtiges Ziel: Sie möchte die touristischen Strukturen der Stadt, wie das lokale Museum und die Dienstleistungen der Hameln Marketing und Tourismus GmbH, dauerhaft sichern. Vertreter der Stadt äußerten, dass es essenziell sei, Schließungen und Einsparungen zu vermeiden, die den Tourismus in Hameln negativ beeinflussen könnten. Die Erlöse aus der Übernachtungssteuer sollen daher gezielt reinvestiert werden, um die Attraktivität der Stadt für Touristen aufrechtzuerhalten.

Betreiber, die bisher keine Informationen zu dieser neuen Regelung erhalten haben, werden gebeten, sich entweder telefonisch unter 05151/202-1384 oder per E-Mail zu melden. Weiterführende Informationen zur Übernachtungssteuersatzung, der Anmeldung sowie häufig gestellten Fragen sind auf der offiziellen Webseite der Stadt Hameln zu finden: www.hameln.de/uebernachtungssteuer.

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