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Zollkontrolle in Clausthal-Zellerfeld: Fälscher überführt und Ausreise erfolgt

Am 08. August 2024 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Göttingen bei einer Kontrolle in Clausthal-Zellerfeld einen gefälschten ukrainischen Ausweis eines Arbeiters entdeckt, was zu einem Ermittlungsverfahren wegen illegalen Aufenthalts und einer zwei Jahre andauernden Wiedereinreisesperre führte.

12.08.2024 – 08:00

Hauptzollamt Braunschweig

Schwarzarbeit und gefälschte Dokumente: Ein Fall aus Clausthal-Zellerfeld

Braunschweig (ots) – Am 08. August 2024 führten die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig eine wichtige Überprüfung auf einem Bauprojekt in Clausthal-Zellerfeld durch. Ziel dieser Kontrollen ist nicht nur die Bekämpfung der Schwarzarbeit, sondern auch der Schutz von Arbeitsrechten und die Einhaltung geltenden Rechts in Deutschland.

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Der Vorfall im Detail

Bei den Überprüfungen wurden insgesamt acht Arbeiter angetroffen, die für vier verschiedene Arbeitgeber tätig waren. Die Überprüfung richtete sich primär nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das darauf abzielt, illegale Beschäftigung zu verhindern und die Rechte aller Beschäftigten zu schützen.

Von den angetroffenen Arbeitern wiesen sich sieben mit gültigen ausländischen Ausweisen sowie deutschen Aufenthaltstiteln aus. Allerdings ergab sich ein kritischer Fall: Ein ukrainischer Arbeiter konnte keinen Aufenthaltstitel vorzeigen.

Aufdeckung einer Fälschung

Bei der genaueren Prüfung des Identitätsdokuments dieser Person entdeckten die Zöllner, dass es sich um einen gefälschten Ausweis handelte. Bei der Befragung holte der Betroffene einen Reisepass der Republik Moldau hervor, der ebenfalls genauestens untersucht wurde. Diese Vorgehensweise verdeutlicht die Aufmerksamkeit, die den Kontrollen beigemessen wird.

Folgen für die betroffene Person und den Arbeitgeber

Die Beamten sicherten beide Dokumente und übergaben den gefälschten ukrainischen Reisepass an die Polizei sowie den moldawischen Reisepass an die zuständige Ausländerbehörde im Landkreis Goslar. Die Entscheidung über die ausländerrechtlichen Maßnahmen, einschließlich einer vom Ausländeramt verfügten Ausreiseaufforderung und einer Wiedereinreisesperre für zwei Jahre, zeigt die Strenge der deutschen Behörden in solchen Fällen.

Für den Arbeitgeber, der die betroffenen Arbeiter beschäftigt, stehen noch weitere Ermittlungen bevor, die auf mögliche Verstöße gegen Arbeitsgesetze hinweisen könnten.

Bedeutung der Kontrollen

Solche Einsätze unterstreichen die fortwährenden Bemühungen der deutschen Behörden, Schwarzarbeit zu bekämpfen und die Rechte von Arbeitnehmern zu schützen. Sie dienen nicht nur der Durchsetzung von Gesetzen, sondern auch dem Schutz der Integrität des Arbeitsmarktes und der Sicherheit der Arbeitsbedingungen.

Für die Gemeinschaft vor Ort ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit und die Aufdeckung gefälschter Dokumente ein Schritt hin zu faireren Arbeitsbedingungen und einem rechtlich abgesicherten Arbeitsumfeld.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Braunschweig
Stv. Pressesprecherin
Nadine Battmer
Telefon: 0531/1291-8506
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig@zoll.bund.de
E-Mail: nadine.battmer@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Braunschweig, übermittelt durch news aktuell

– NAG

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