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Wiedelaher See: Badeverbot bleibt – Angelplätze geraten ins Visier!

Badeverbot bleibt bestehen und Angelplätze am Wiedelaher See werden reduziert: Der Kreistag Goslar verschärft die Regeln zum Schutz von Flora und Fauna, nachdem wiederholt gegen das Badeverbot verstoßen wurde, und trifft dabei auf heftige Kritik von Naturschützern und Tauchern!

Am Wiedelaher See stehen bedeutende Veränderungen an, die darauf abzielen, die Flora und Fauna besser zu schützen. Der Kreistag Goslar wird am kommenden Montag über eine Änderung der Verordnung des Naturschutzgebiets „Oker- und Eckertal in den Landkreisen Goslar und Wolfenbüttel“ beraten. Die Pläne beinhalten unter anderem die Reduzierung der Angelplätze und die Aufrechterhaltung des Badeverbots am See, der vollständig im besagten Naturschutzgebiet liegt.

Immer wieder werden am Wiedelaher See die geltenden Regeln missachtet, insbesondere das Badeverbot. Ein Vorfall im Jahr 2018, bei dem die untere Naturschutzbehörde als Konsequenz Kontrollen durchführte, legte im Nachhinein eine Vielzahl von Problemen offen. Im Rahmen eines Runden Tisches wurde der Hinweis gegeben, dass eine zu hohe Freizeitnutzung die wichtige Biodiversität des Gewässers gefährdet. Ein Gutachten stellte fest, dass die Artenvielfalt beim See nicht nur erhalten, sondern auch gefördert werden sollte, was eine Reduzierung der Freizeitaktivitäten nach sich ziehen könnte.

Starkes Augenmerk auf Kontrollen

Die Ungeachtet des Badeverbots strömten im Sommer zahlreiche Besucher an den Wiedelaher See, was sowohl NABU als auch BUND in ihrer Stellungnahme zum Thema kritisierten. Diese Verbände betonten die Notwendigkeit effektiver Kontrollen zur Durchsetzung des Badeverbots, um der Situation Herr zu werden.

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Das Problem der fehlenden Kontrollen wurde auch von der Pressestelle des Landkreises Goslar angesprochen. Es wurde kommuniziert, dass bisher nur stichprobenartige Kontrollen durchgeführt wurden, was auf personelle Engpässe zurückzuführen sei. Landkreissprecher Maximilian Strache äußerte, dass nicht jede Regelung ständigen staatlichen Kontrollen bedürfe; es wäre vielmehr ein Selbstverständnis der Bürger erforderlich, sich an die Gesetze zu halten. Dennoch wurde als Konsequenz beschlossen, dass neben dem bestehenden Badeverbot nun auch das Tauchen im See nicht mehr gestattet sein wird.

Reaktionen auf die Änderungen

Diese Veränderungen stoßen auf gemischte Reaktionen. Der Tauchclub Manati e.V. äußerte sein Unverständnis über das erlassene Tauchverbot und bezeichnete dieses als „unverhältnismäßig und unvernünftig“. Der Club stellte sein Engagement für eine sinnvolle Regelung des Tauchbetriebs in den Raum, um die Nutzung des Sees auszugleichen. Die Kreisverwaltung hingegen sah in der Gleichbehandlung beider Nutzergruppen keine andere Möglichkeit und argumentierte, dass diese Maßnahmen insgesamt zur Beruhigung des Gebiets beitragen würden.

Angler müssen sich ebenfalls auf neue Regelungen einstellen. Statt der ursprünglich angedachten Reduzierung von drei Angelplätzen, wird die Gesamtzahl von 20 auf dauerhaft 15 Plätze verringert. Während der Brut- und Setzzeit werden sogar nur 12 Angelplätze zur Verfügung stehen. Diese Entscheidungen wurden von Naturschutzorganisationen als nicht ausreichend beurteilt, da die Auswirkungen auf die Umwelt und die Tierwelt weitergehend berücksichtigt werden sollten.

Die anstehenden Änderungen am Wiedelaher See sind Teil eines umfassenderen Ansatzes zum Schutz der natürlichen Ressourcen in der Region. Sie stehen jedoch im Spannungsfeld zwischen den Interessen von Naturschutz und der Nutzung durch die Öffentlichkeit. Die Diskussionen sind aktuell intensiv und verdeutlichen die Herausforderungen, die mit dem Schutz von Naturgebieten verbunden sind.

Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf regionalheute.de.

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