Braunschweig (dpa) – Der Fall um den mittlerweile verurteilten Christian B. könnte eine neue Wendung nehmen. Dies wäre nicht nur von persönlichem Interesse für den 47-Jährigen selbst, der wegen der Vergewaltigung einer 72-Jährigen in den USA im Jahr 2019 bereits verurteilt wurde, sondern auch wegen seiner Rolle im mysteriösen Verschwinden der kleinen Madeleine McCann. Der Anwalt von B., Friedrich Fülscher, hat angekündigt, einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens am Landgericht Göttingen zu stellen.
Christian B. verbüßt derzeit eine siebenjährige Haftstrafe, die er ursprünglich im Landgericht Braunschweig erhalten hatte. Da er bereits Untersuchungshaft angerechnet bekommt, wird er am 17. September 2025 wieder auf freien Fuß kommen, sofern nicht weitere Strafen in der Form einer Ersatzfreiheitsstrafe bis Janur 2026 hinzukommen. Für eine vorzeitige Entlassung müsste er eine Zahlung von 1.446 Euro leisten.
Neue Entwicklungen im aktuellen Prozess
Im laufenden Vergewaltigungsprozess, in dem Christian B. erneut beschuldigt wird, hat sein Anwalt erklärt, dass es neue Tatsachen gibt, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen. Konkret hat ein Zeuge seine Aussagen korrigiert und Lügen eingeräumt, was die Glaubwürdigkeit der bisherigen Beweise in Frage stellt. Diese Entwicklungen werfen Fragen bezüglich der Widersprüche auf, die im vorangegangenen Verfahren aufgetaucht sind und bisher ungeklärt blieben.
Die Verteidigung fordert daher einen Freispruch für B., indem sie dem Gericht mangelnde Beweise und unglaubwürdige Zeugen präsentiert. Der ehemaligen Staatsanwaltschaft wird vorgeworfen, die Vorwürfe über Vergewaltigungen und Kindermissbrauch, die sich über einen Zeitraum von 17 Jahren in Portugal ereignet haben sollen, nicht ausreichend belegt zu haben. Am Dienstag soll das Urteil in diesem Fall verkündet werden. Die Staatsanwaltschaft hat für B. eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren samt anschließender Sicherungsverwahrung gefordert.
Ein weiterer Aspekt, der diesem Prozess internationale Aufmerksamkeit verleiht, ist die Verknüpfung zu dem Fall von Madeleine „Maddie“ McCann, die 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwand. Christian B. wird neben den aktuellen Anklagen auch im Zusammenhang mit ihrem Verschwinden untersucht, obwohl dieser Aspekt in dem aktuellen Verfahren nicht zur Debatte steht. Es gilt also weiterhin die Unschuldsvermutung.
Detaillierte und weiterführende Informationen zu diesen Entwicklungen sind im Bericht von www.radioeuskirchen.de nachzulesen.
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