Braunschweig (ots)
Ein bemerkenswerter Schritt zur Bekämpfung von Schwarzarbeit fand am Donnerstag, den 17. Oktober 2024, in Braunschweig statt. An diesem Tag wurden in einer koordinierten europaweiten Aktion Überprüfungen in Branchen durchgeführt, die dem Mindestlohngesetz unterliegen. Organisiert wurde die Aktion von der Europäischen Arbeitsbehörde in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Finanzen sowie der Generalzolldirektion. Ziel dieser Maßnahme war es, den Mitgliedstaaten eine Plattform zu bieten, um geschlossen gegen illegale Beschäftigungen und die Umgehung des Mindestlohns vorzugehen.
In Braunschweig nahm das Hauptzollamt mit 74 Einsatzkräften aus seinen drei Standorten in Braunschweig, Göttingen und Hildesheim an dieser wichtigen Sonderprüfung teil. Diese intensive Überprüfung umfasste die Befragung von 287 Beschäftigten aus verschiedenen Bereichen, darunter Bauwirtschaft, Gastronomie, Frisör- und Kosmetiksalons. Fünf weitere Personen konnten auf Grundlage vorhandener Dokumente ebenfalls überprüft werden.
Erste Ergebnisse und rechtliche Konsequenzen
Die Zöllner setzen ihre Arbeit direkt vor Ort fort, um die Geschäftsunterlagen zu prüfen. Erste Erkenntnisse führten zur Einleitung von zwei Strafverfahren wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt. Zudem wurden zwei weitere Verfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet. Neben diesen schwerwiegenden Vorwürfen wurden bereits neun Ordnungswidrigkeitenverfahren angestoßen. Hierbei handelt es sich um sieben Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz und zwei weitere gegen das Mindestlohngesetz.
Die Umstände von 51 Fällen müssen nun weiter untersucht werden. Diese Überprüfungen zeigen deutlich die Ernsthaftigkeit, mit der die Zollbehörden der Schwarzarbeit und den Verstößen gegen das Mindestlohngesetz begegnen.
Der aktuelle Mindestlohn und weitere Prüfungen
Aktuell beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,41 Euro pro Stunde und soll zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro steigen. In bestimmten Branchen gelten auch spezielle Branchenmindestlöhne, die detailliert auf www.zoll.de eingesehen werden können.
Die Zollverwaltung prüft nicht nur die Einhaltung des Mindestlohns, sondern auch andere Arbeitsbedingungen innerhalb dieser Branchen. Hierzu gehören Vorschriften zu Entlohnungsbestandteilen wie Erschwerniszulagen, Urlaubsansprüche und die Bereitstellung von Unterkünften durch Arbeitgeber.
Diese umfassende Prüfung widerspiegelt die intensiven Bemühungen, die Arbeitsbedingungen in Deutschland zu verbessern und sicherzustellen, dass alle Beschäftigten die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte und Leistungen erhalten. Die aktuelle Vorgehensweise bietet sowohl den Arbeitgebern als auch den Arbeitnehmern die Möglichkeit, Klarheit über ihre Verpflichtungen und Rechte zu erlangen.