In Gifhorn, konkret auf der Alfred-Besseler-Straße, kam es am Dienstagnachmittag zu einer routinemäßigen Kontrolle durch die Polizei. Zwei Beamte bemerkten einen Volkswagen Golf, der in die gleiche Richtung fuhr, und entschieden sich, die Fahrerin anzuhalten. Die Entscheidung fiel während ihrer Streifenfahrt, die darauf abzielte, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Als die Polizisten das Haltesignal gaben und das Fahrzeug in der Straße Im Heidland stoppte, war die Fahrt der 43-jährigen Fahrerin alles andere als ein unbeschwertes Unterfangen. Auf die Frage, ob sie Betäubungsmittel konsumiert habe, behauptete sie zunächst, dies nicht getan zu haben. Jedoch ließen die Ergebnisse eines durchgeführten Tests zur Fahrtauglichkeit die Beamten an ihrer Aussage zweifeln.
Aufdeckung des Drogenkonsums
Nachdem die Polizei auf die Diskrepanz zwischen ihrer Aussage und den Testergebnissen hinwies, räumte die Fahrerin schließlich ein, Drogen konsumiert zu haben. Darüber hinaus übergab sie den Beamten eine kleine Menge Betäubungsmittel. Dies führte dazu, dass die Polizei umgehend Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren gegen sie einleitete.
Die Beamten ließen der Frau eine Blutprobe entnehmen, um den Konsum genauer zu prüfen. Da es sich um eine Fahrt unter dem Einfluss von Drogen handelte, durfte die Fahrzeugführerin ihr Auto nicht weiterfahren. Solche Vorfälle sind besonders wichtig, denn sie tragen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei und zeigen, wie ernst die Polizei solche Delikte nimmt. Es ist unabdingbar, dass die Straßen sicher sind, was durch konsequentes Handeln der Polizei gesichert wird. Für weitere Informationen über diese und ähnliche Vorfälle, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.presseportal.de.