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Testkäufe in Varel: Sieben von zehn Geschäften verkaufen Alkohol an Minderjährige

Am 05.09.2024 führten das Jugendamt, das Ordnungsamt und die Polizei in Varel Alkoholtestkäufe durch, bei denen eine 16-jährige Testkäuferin in sieben der zehn überprüften Geschäfte hochprozentigen Alkohol erhielt, was auf gravierende Verstöße gegen die Altersbeschränkungen hinweist und die Dringlichkeit von Kontrollen zur Bekämpfung von Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen unterstreicht.

In der kleinen Stadt Varel, im Landkreis Friesland, hat das Jugendamt in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und der Polizei ein bemerkenswertes Projekt durchgeführt. Am Donnerstag, den 05.09.2024, wurde eine 16-jährige Testkäuferin eingesetzt, um die Durchsetzung der Altersgrenzregelungen beim Verkauf von hochprozentigem Alkohol zu überprüfen. Dieser Schritt zeigt ein wachsendes Bewusstsein und eine klare Initiative, um den illegalen Alkoholkonsum unter Jugendlichen zu bekämpfen.

Die Maßnahme umfasste die Überprüfung von insgesamt zehn Geschäften, darunter Verbrauchermärkte und Einzelhändler. Das Resultat dieser Kontrollen war alarmierend: Die Testkäuferin erhielt in sieben der zehn getesteten Geschäfte hochprozentigen Alkohol. Dies ist ein besorgniserregendes Ergebnis, welches die Notwendigkeit strengerer Maßnahmen zur Einhaltung der Altersgrenzen unterstreicht.

Hintergrund der Kontrollen

Minderjährige war. Der Aufruf zur gründlichen Prüfung des Geburtsdatums ist entscheidend, um solche Lücken in der Kontrolle zu schließen.

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Die Alkoholtestkäufe sind Teil einer größeren Strategie, um das Bewusstsein für Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen zu schärfen. Die Behörden betonen, dass der Verkauf von hochprozentigen Getränken an Minderjährige unter 18 Jahren strikt verboten ist und mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden kann. Schnettler erklärt, dass langfristige Änderungen nur durch regelmäßige Kontrollen und Tests erreicht werden können.

Aus diesem Grund sind auch in Zukunft weitere Kontrollen geplant. Besonders im Rahmen des bevorstehenden Bockhorner Marktes wird das Jugendamt in Kooperation mit der Polizei verstärkt Jugendschutzkontrollen durchführen. Diese sollen sicherstellen, dass die rechtlichen Vorgaben beim Alkoholausschank eingehalten werden. Die Regeln sind unmissverständlich: Kein Alkohol für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, und Spirituosen dürfen erst an Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ausgeschenkt werden.

Das Ergebnis der jüngsten Alkoholtestkäufe in Varel ist nicht nur eine Bestandsaufnahme, sondern auch ein Weckruf für alle Beteiligten. Die Behörden arbeiten hart daran, die Gesundheit und Sicherheit der Jugendlichen zu fördern, indem sie sicherstellen, dass der Zugang zu Alkohol streng reguliert wird. In einer Zeit, in der Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen ein wachsendes Problem darstellt, ist die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden unerlässlich, um wirksam gegen diese Herausforderungen vorzugehen.

– NAG

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