FrieslandKriminalität und Justiz

Jever: 26-Jähriger wegen versuchten Kindesmissbrauchs verurteilt!

Ein 26-jähriger Jeveraner wurde zu 14 Monaten Haft verurteilt, nachdem er eine 12-Jährige zu tierpornografischen Handlungen genötigt hatte – ein Schockfall, der die Gemeinde erschüttert und Ängste hervorruft!

In einem erschütternden Fall, der die Gemüter aufwühlte, muss sich ein 26-jähriger Jeveraner wegen schwerwiegender Straftaten verantworten. Das Amtsgericht Jever hat ihn zu einer Haftstrafe von 14 Monaten verurteilt, und das ohne jegliche Möglichkeit auf Bewährung! Diese harte Strafe steht im Zusammenhang mit mehreren verabscheuungswürdigen Vorwürfen, einschließlich des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern und weiteren kriminellen Handlungen.

Die Staatsanwaltschaft hat in vollem Umfang alle Anklagepunkte unterstützt, und das Gericht war sich einig: Die Beweise sind erdrückend! Die Richterin betonte, dass die Beweise und die Aussagen von Zeug*innen eindeutig sind und die Vorwürfe in vollem Umfang bewiesen wurden.

Entsetzliches Verhalten gegenüber einem Kind

Der schwerwiegendste Vorwurf, der über dem Jeveraner schwebt, ist der versuchte sexuelle Missbrauch eines erst 12-jährigen Mädchens. Im Jahr 2021 hatte er die junge Schülerin über Instagram kontaktiert, sie mit schrecklichen und verstörenden Bildern von Tierpornografie bombardiert und sie schließlich unter Druck gesetzt, obszöne Handlungen in einer Pferdebox auf dem elterlichen Hof vorzunehmen. Glücklicherweise konnte das ängstliche Mädchen alles ihren Eltern erzählen, die umgehend die Polizei alarmierten. Dieser mutige Schritt brachte die Ermittlungen ins Rollen und führte zur Festnahme des Täters!

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Ausschweifende Bemerkungen und Bedrohungen

Doch das war noch nicht alles! Der Angeklagte wurde auch für einen abstoßenden Vorfall in seiner Nachbarschaft zur Verantwortung gezogen. Nach einem harmlosen Nachbarschaftshilfe-Angebot forderte er von einer 75-jährigen Nachbarin, nach ihrer Rückkehr, sexuelle Gefälligkeiten! Diese widerliche Forderung sorgte für Schock und Entsetzen in der Gemeinde. Das Gericht bewertete diesen Vorfall als Beleidigung und geht davon aus, dass solcherart Verhalten nicht toleriert werden kann.

Zusätzlich wird ihm auch der Besitz von kinderpornografischen Materialien sowie der tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Bei einer Razzia wurde ein Smartphone gefunden, das in Alufolie verpackt war, was weitere Fragen aufwarf. Als die Beamten eingriffen, leistete der Jeveraner sogar Widerstand – ein klarer Fingerzeig auf sein aggressives Verhalten!

Obwohl der Angeklagte keine Vorstrafen hatte, konnte das Gericht keine Einsicht oder Reue erkennen. Die Richterin war sichtlich besorgt über seine Haltung während des Verfahrens: „Solch ein Verhalten habe ich hier noch nicht erlebt.“ Dies ließ die Richterin zu der frustrierenden Schlussfolgerung kommen, man könne die Haftstrafe nicht zur Bewährung aussetzen, da es keine Hinweise gebe, dass sich sein Verhalten jemals ändern würde.

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Während der Jeveraner bis zur rechtskräftigen Urteilsverkündung vorerst auf freiem Fuß ist, brodelt es in der Nachbarschaft. Viele Nachbarn sind verunsichert und äußern: „Wir haben Angst vor dem…“

– NAG

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