Ein dramatischer Prozess beginnt am Landgericht Hildesheim! Jens Windel, ein bekannter Aktivist und Missbrauchsopfer, fordert satte 400.000 Euro Schmerzensgeld vom Bistum Hildesheim. Dies ist die erste Klage dieser Art in Niedersachsen gegen die katholische Kirche und könnte weitreichende Folgen haben! Windel, der sich seit Jahren für Betroffene von sexualisierter Gewalt einsetzt, hat die katholische Kirche nicht nur auf Bundesebene herausgefordert, sondern steht nun auch persönlich vor Gericht.
Die Vorwürfe sind schwerwiegend: Windel behauptet, dass das Bistum nicht ausreichend gegen einen Geistlichen vorgegangen sei, der ihn in den 1980er Jahren missbraucht haben soll. Während das Bistum die Vorwürfe nicht vollständig bestreitet, verweist es auf fehlende schriftliche Beweise für Windels spezifische Anschuldigungen. Die Taten sollen sich in Sorsum bei Hildesheim ereignet haben, als Windel noch Messdiener war. Das Bistum beruft sich auf die Einrede der Verjährung und fordert, dass Windel die Beweise für seine Ansprüche vorlegt.
Prozess und die Frage der Verjährung
Die Beweislast liegt nun auf Windels Schultern, doch sein Anwalt ist überzeugt, dass das Bistum sich nicht auf die Verjährung berufen kann, da es in der Vergangenheit „treuwidrig“ gehandelt habe. Windel hat bereits 50.000 Euro von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen erhalten, jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Er fühlt sich von der Kirche enttäuscht und sieht in der Klage den einzigen Weg, um für das erlittene Unrecht Gerechtigkeit zu erfahren.
Die Reaktionen auf den Prozess sind gemischt. Betroffenen-Initiativen wie der „Eckige Tisch“ fordern ein Ende der Einrede der Verjährung in solchen Fällen. Eine Petition, die bereits von über 65.000 Menschen unterschrieben wurde, zeigt den Druck auf die Kirche. Der Prozess könnte nicht nur für Windel, sondern auch für viele andere Betroffene von Bedeutung sein, da er die Frage aufwirft, wie die katholische Kirche mit ihren eigenen Fehlern umgeht.