Das niedersächsische Innenministerium hat ein wegweisendes Projekt ins Leben gerufen, das die digitale Erfassung von Ordnungswidrigkeiten zum Ziel hat. Mit der Einführung der App „eDEB“ (elektronischer Datenerfassungsbeleg) möchte man den bürokratischen Aufwand reduzieren und das Verfahren beschleunigen. Diese digitale Lösung ermöglicht es der Polizei, Verstöße wie das Überfahren roter Ampeln oder Falschparken einfacher festzuhalten. Die Daten sollen dann direkt an die zuständige Bußgeldstelle übermittelt werden, anstelle wie bisher, handschriftlich auf Papier festgehalten zu werden.
Ein weiterer Aspekt des Projekts ist, dass es die Kommunen entlasten soll. Dr. Horst Baier, Leiter der Stabsstelle Informationstechnik im Innenministerium, bezeichnete das Vorhaben als bedeutenden Schritt zu einer modernen und effizienten Verwaltung. Durch die Technologie erwartet man, dass die Polizeiarbeit zukünftig vereinfacht und die Verwaltungsaufwände in den Kommunen deutlich gesenkt werden.
Diese Neuerung hat bereits in Wildeshausen (Landkreis Oldenburg) ihr Potenzial gezeigt. Seit 2018 wird die App „pmOWI“ in einem Modellversuch getestet, und die positiven Ergebnisse haben dazu geführt, dass die App weiterhin genutzt wird. Die optimierte Kommunikation zwischen Polizei und Bußgeldstelle hat demnach den Aufwand für Nachermittlungen erheblich reduziert, was bei vorherigen Verfahren oft notwendig war, um Missverständnisse zu klären.
Die Erfahrungen aus diesem Modellversuch flossen in die aktuellen Pläne für die flächendeckende Umsetzung ein. Das Innenministerium plante, das Projekt in der zweiten Jahreshälfte 2025 bundesweit einzuführen. Nach ersten Schätzungen möchten sich etwa 60 Prozent der Bußgeldstellen in Niedersachsen an diesem digitalen Verfahren beteiligen, darunter viele Landkreise und kreisfreie Städte im Nordwesten des Landes.
Weiterhin Papier für Bürger
Für die Bürger wird sich jedoch zunächst wenig am Verfahren ändern. Die Bußgeldbescheide sollen auch künftig schriftlich versandt werden, was bedeutet, dass der bürokratische Aufwand für die Bürger nicht gänzlich entfällt. Digitale Quittungen zur sofortigen Mitteilung an Falschparker stehen momentan nicht auf der Agenda, auch wenn in der Zukunft denkbar ist, dass solche Belege nach der Erfassung von Verstöße digitalisiert werden könnten. Aktuell besteht die Möglichkeit, die Belege über einen mobilen Drucker auszudrucken, um sie direkt an den betroffenen Fahrzeugen zu hinterlassen.
Zusammenfassend bleibt zu sagen, dass die Einführung der digitalen Erfassung von Ordnungswidrigkeiten in Niedersachsen in den kommenden Jahren die Abläufe für die Behörden revolutionieren könnte. Ziel ist, durch die Digitalisierung einen effizienteren Umgang mit Verkehrssündern zu schaffen, auch wenn für die Bürger selbst der Weg zur Strafzettel-Zustellung vorerst der gleiche bleibt. Nähere Informationen über den Fortschritt des Projektes sind auf www.nwzonline.de zu finden.