Diepholz

Verwirrung um Straßenschild in Syke: Was ist erlaubt?

Ein Straßenschild in Syke sorgt für Aufregung und Verwirrung! An der Hauptstraße, an der Ecke Hauptstraße/Mühlendamm, hat ein Schild mit dem Symbol für eine Fußgängerzone eine hitzige Diskussion in sozialen Medien entfacht. Unter dem Schild prangt ein weiteres, das ein Fahrrad zeigt und darauf hinweist: „und Zufahrt zu den Grundstücken frei“. Die Frage, die die Gemüter erhitzt: Dürfen Autofahrer hier durchfahren oder nicht?

In der Facebook-Gruppe „Syke – lebendige Stadt im Grünen“ ist die Meinung geteilt. Einige Mitglieder sind sich sicher, dass Anlieger mit dem Auto durch die Fußgängerzone fahren dürfen, während andere vehement widersprechen. „Es muss darunter stehen ‚Anwohner und Anlieferung frei‘“, meint eine Nutzerin. Die Verwirrung ist groß, und ein Kommentar bringt es auf den Punkt: „Hier brauchen sehr viele eine Nachprüfung.“ Die Stadt hat nun Stellung bezogen, um Licht ins Dunkel zu bringen.

Stadt Syke klärt über die Schilder auf

Die Stadt Syke hat klargestellt, dass das Verkehrszeichen 242.1, das den Beginn einer Fußgängerzone signalisiert, bedeutet, dass Kraftfahrzeuge und Radfahrer dort grundsätzlich nicht fahren dürfen. Doch für Anwohner und Geschäftsinhaber gibt es eine Ausnahme: Sie dürfen ihre Grundstücke erreichen. „Die Kombination der Schilder zeigt, dass Fußgänger Vorrang haben, Radfahrer dürfen durchfahren, müssen aber Rücksicht nehmen“, erklärt die Stadt.

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Die Stadt betont, dass Autofahrer, die zu einem Grundstück in der Hauptstraße möchten, dies mit Rücksichtnahme tun dürfen. Eine Durchfahrt, um etwa zum Hachepark zu gelangen, ist jedoch nicht gestattet. Trotz anfänglicher Schwierigkeiten mit der neuen Verkehrsführung zeigt sich die Stadt optimistisch: „Es gibt einen positiven Effekt, da mehr Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind als zuvor.“ Die Polizei ist für die Kontrolle zuständig, und bisher sind keine Beschwerden über missbräuchliche Durchfahrten bekannt.


Details zur Meldung
Genauer Ort bekannt?
Syke, Deutschland
Quelle
kreiszeitung.de

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