Im Stadtkern von Brinkum sorgt ein kürzlich eingereichter Antrag auf Videoüberwachung für Aufregung. Die CDU hatte die Einführung von Kameras in der Nähe des neuen Mehrzweckhauses sowie an der Bushaltestelle Marktplatz ins Spiel gebracht, um der vermeintlichen Kriminalität entgegenzuwirken. Doch die Verwaltung machte schnell klar: Die rechtlichen Grundlagen für eine solche Überwachung fehlen.
Die CDU-Ratsfrau Frauke Koersen sprach im Ausschuss für Verkehr, Ordnung und Sicherheit über die Herausforderungen, die Bewohner in diesem Bereich zunehmend verunsichern. Insbesondere in der Bassumer Straße kam es in der Vergangenheit zu Schmierereien, und Fahrräder sowie E-Roller wurden häufig gestohlen oder beschädigt. „Früher wurden Räder am ZOB abgestellt, da man dort sicherer war“, so Koersen. Ein Videoüberwachungssystem könnte, so die Hoffnung, zur Aufklärung von Straftaten beitragen und das Sicherheitsgefühl der Bürger stärken.
Fehlende rechtliche Grundlagen für Videoüberwachung
Nach Angaben von Michaela Schierenbeck, der zuständigen Fachbereichsleiterin, ist eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum durch das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsgesetz grundsätzlich möglich, stellt jedoch hohe Anforderungen an die Gründe für die Einrichtung. In erster Linie müssen entweder wiederholte Straftaten oder nicht geringfügige Ordnungswidrigkeiten vorliegen. Schierenbeck wies darauf hin, dass das Polizeikommissariat in Stuhr-Weyhe lediglich von fünf bis sechs geringfügigen Straftaten pro Jahr berichtet. Diese Zahlen seien nicht ausreichend für die Erlaubnis zur Videoüberwachung.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar definiert: Es dürfen keine Aufzeichnungen gemacht werden, außer durch die Polizei. Ein dauerhaft überwachender Mitarbeiter vor dem Monitor ist notwendig, um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen. „Die Polizei sieht in diesen Zahlen keinen gewichtigen Grund für Videoüberwachung“, merkte Schierenbeck an.
Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte betont zudem, dass bei der Videoüberwachung im öffentlichen Raum stets das Recht der Bürger auf Privatsphäre überwiegt. Nur in Ausnahmefällen, in denen ein tatsächlicher Bedarf nachgewiesen werden kann, ist eine solche Maßnahme akzeptabel. Dies wurde auch im Fall des Mehrzweckhauses an der Bassumer Straße 10 angesprochen, das zwar im Besitz der Gemeinde ist, aber dennoch als öffentlich genutzter Raum gilt. Laut Polizei wurde lediglich eine Schmiererei dokumentiert, was nicht den rechtlichen Anforderungen für eine Videoüberwachung genügt.
Die Diskussion dreht sich auch um die künftige Baustelle Marktplatz, die privat genutzt wird. Hier ist der Eigentümer in der Verantwortung, die Zulässigkeit von Videoüberwachung zu prüfen, was die Gemeinde laut Schierenbeck nicht selbst übernehmen kann.
Würde es in Zukunft zu einem Anstieg von Vandalismus oder anderen Straftaten kommen, wäre die Gemeinde bereit, erneut das Gespräch mit der Polizei zu suchen, um gegebenenfalls Lösungen zu finden, die die Sicherheit in Brinkum erhöhen könnten. Die CDU sah sich letztendlich gezwungen, den Antrag zurückzuziehen, leise hinterlässt dies aber ein Gefühl der Unsicherheit unter den Anwohnern und Fragen über die Sicherheit im öffentlichen Raum.
Für Näheres zu diesem Thema und weitere Entwicklungen, siehe den Bericht auf www.kreiszeitung.de.