Im jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wird deutlich, wie wichtig eine kompetente rechtliche Beratung ist, insbesondere in Fällen, in denen es um Fristen und Verjährungen geht. Der Fall betrifft einen Mandanten, der Forderungen gegen seine ehemalige Frau nicht durchsetzen konnte, weil seine damaligen Rechtsanwälte versäumt hatten, die Verjährung seines Zugewinnausgleichsanspruchs rechtzeitig zu verhindern.
Der Mandant hatte seine rechtlichen Vertretungen mit der Durchsetzung eines Zugewinnausgleichsanspruchs beauftragt, nachdem seine Ehe am 4. Juni 2004 rechtskräftig geschieden wurde. Unter dem Druck einer Stufenklage seiner ehemaligen Frau auf Zugewinnausgleich, die am 8. Mai 2007 eingereicht wurde, erforderte die Situation schnelles, entschlossenes handwerkliches Geschick seitens der anwaltlichen Vertretung, um die Ansprüche des Mandanten zu wahren und eine Verjährung abzuwenden. Doch entscheidende Fehler der Rechtsanwälte führten zur Ablehnung der Klage aufgrund bereits eingetretener Verjährung.
Juristische Auseinandersetzung um Anwaltspflichten
Die Vorwürfe richten sich gegen die Verfahrensbevollmächtigten des Mandanten, die insgesamt 86.111,45 Euro an Schadensersatz schulden. Der Hauptvorwurf ist, dass die Rechtsanwälte nicht dafür gesorgt haben, dass der Zugewinnausgleichsanspruch vor einer Verjährung geschützt war. Trotz der Einreichung einer Klage im Mai 2007 und einer dazugehörigen eidesstattlichen Versicherung im Jahr 2008, wurde die Klage abgewiesen, als die Ehefrau erneut die Verjährung einwandte. Das Amtsgericht Delmenhorst beurteilte die Klage als verjährt, was schließlich zur Berufung und Revision führte.
Ein zentrales Element dieser rechtlichen Auseinandersetzung ist das „Gebot des sichersten Weges“. Das bedeutet, Rechtsanwälte sollten in unklaren Situationen die sicherste Vorgehensweise wählen, um die Rechte ihrer Mandanten zu schützen. In diesem Fall beanstandete der BGH, dass die Rechtsanwältin nicht ausreichend über die Risiken eines ruhenden Verfahrens informierte und keine Maßnahmen zur Vermeidung der Verjährung ergriff. Dies hat einen erheblichen Einfluss darauf, ob der Mandant schließlich seine Forderungen hätte durchsetzen können.
Ein weiterer Punkt, der in dem Verfahren berücksichtigt wurde, ist die Frage, ob die Übertragung des Verfahrens von einem Amtsgericht zum anderen den Mandanten benachteiligt hat. In der Beurteilung der Unzuständigkeit der Gerichte für die eingereichte Klage wurde ein übergreifender Richterspruch des Oberlandesgerichts Oldenburg als problematisch erachtet, da es die Entscheidung über die Verjährung unter Umständen ungenau traf. Der BGH hob diesbezüglich die vorherige Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts auf und verwies die Sache zurück zur weiteren Klärung.
Die Tragik in diesem Fall zeigt sich darin, dass der Mandant aufgrund der geschlossenen Anwaltsverträge hohe Summen verloren hat. Die Prüfer hatten nicht nur zu klären, ob die Anwälte tatsächlich versäumt haben, den sichersten rechtlichen Weg zu beschreiten, sondern auch, ob die Folgen ihrer Versäumnisse tatsächlich zu dem Verlust der Ansprüche führten.
Zwischenrechtliche Implikationen
Das Urteil wirft auch ein Licht auf die Verantwortung von Rechtsanwälten. Anwaltsverträge beinhalten spezifische Pflichten, die nicht nur die Durchsetzung von Ansprüchen umfassen, sondern auch eine klare Kommunikation der Risiken und Optionen. Sowohl die detaillierte Beratung als auch das Abstimmen der kommenden Schritte sind essenziell, um kostspielige Fehlschläge zu vermeiden.
Ein Blick auf die anhaltenden rechtlichen Spannungen zeigt, wie wichtig es ist, dass Anwälte proaktiv agieren. In dem betreffenden Fall hätte der Mandant möglicherweise andere Entscheidungen getroffen, wenn er die korrekten Informationen und Ratschläge erhalten hätte. So hätte er selbst aktiv werden können, um den Zugewinnausgleich geltend zu machen, oder klare Vereinbarungen mit seiner ehemaligen Frau treffen können, um die Verjährung zu vermeiden.
Der BGH unterstrich die Notwendigkeit einer genauen Bewertung der in einem Mandat stehenden Optionen. Es genügt nicht, lediglich rechtliche Schritte einzuleiten; Rechtsanwälte haben die Pflicht, ihre Mandanten über alle damit verbundenen Risiken aufzuklären. Das Urteil schärft das Bewusstsein für die Notwendigkeit akkurater und transparent kommunizierter rechtlicher Strategien.
Das Urteil des BGH vom 19. September 2024, das unter dem Aktenzeichen IX ZR 130/23 bekannt gemacht wurde, könnte wegweisend für ähnliche künftig behandelte Fälle sein. Anwälte, die bei der Vertretung ihrer Mandanten den „sichersten Weg“ bevorzugen, könnten sich durch eine aktive und pflichtbewusste Herangehensweise vor derartigen Streitigkeiten schützen.