Ein schockierender Betrugsfall erschüttert Osnabrück! Das Hauptzollamt hat einen skandalösen Vorfall aufgedeckt, bei dem eine 24-jährige Frau aus Cloppenburg Sozialleistungen zu Unrecht bezogen hat. Das Amtsgericht Cloppenburg fällte ein hartes Urteil und verurteilte die Betrügerin zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 Euro. Ein klarer Fall von unredlichem Verhalten, der die Behörden auf den Plan rief!
Die Ermittlungen begannen, als die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Agentur für Arbeit bemerkte, dass die Frau mehr als 410 Euro an Arbeitslosengeld I eingestrichen hatte, während sie gleichzeitig in einem Minijob arbeitete und dort Einkommen erzielte. Die dreiste Täuschung flog auf, weil die Zöllner regelmäßig die von Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten abgleichen. Die Frau hatte es gewagt, ihre Beschäftigung zu verschweigen, was nun fatale Konsequenzen für sie hat!
Strafmaß und Rückzahlung
Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, stellte klar: „Neben der Geldstrafe muss die Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen.“ Die Schamlosigkeit der Angeklagten hat nicht nur ihre finanzielle Zukunft gefährdet, sondern auch das Vertrauen in das Sozialsystem erschüttert. Ein weiterer Beweis dafür, dass Betrug nicht ungestraft bleibt! Das Hauptzollamt bleibt wachsam und wird auch weiterhin gegen solche Machenschaften vorgehen.
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