Osnabrück (ots)
Ein schockierender Betrug kommt ans Licht! Eine 24-jährige Frau aus dem Raum Cloppenburg muss sich nun vor den Konsequenzen ihres Handeln verantworten. Das Amtsgericht Cloppenburg sprach ein drastisches Urteil: 30 Tagessätze à 50 Euro Geldstrafe für diese skrupellose Betrügerin! Über 410 Euro an Sozialleistungen, darunter Arbeitslosengeld I, hatte sie sich erschlichen, während sie gleichzeitig ein Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung erzielte – und das alles, ohne es dem Leistungsträger zu melden!
Der raffinierteste Coup wurde von den Zöllnern aufgedeckt! Dank einer automatisierten Prüfung, bei der die Personaldaten der Arbeitgeber mit den Arbeitslosendaten abgeglichen werden, flogen ihre Machenschaften auf. Die Frau, die sowohl Arbeitslosengeld I als auch ein Gehalt erhielt, hat die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Das Hauptzollamt Osnabrück kündigte umgehend Ermittlungen an, und die Wahrheit kam ans Licht – es handelt sich um einen klaren Betrug!
Aufgedecktes Fehlverhalten
Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, stellte klar, dass die Leistungsempfängerin verpflichtet gewesen wäre, der Agentur für Arbeit zu offenbaren, dass sie in einem Arbeitsverhältnis stand. Ihre bewusste Täuschung wird nun bestraft, und neben der Geldstrafe muss sie auch die zu Unrecht erhaltenen Beträge zurückzahlen!
Dieser Fall zeigt die enormen Auswirkungen von Betrug im Sozialleistungssystem. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit macht deutlich, dass es kein Entkommen gibt, wenn man versucht, das System auszutricksen! Die Botschaft ist klar: Betrug wird nicht toleriert!