Ein bürokratischer Albtraum erschüttert Deutschland! Seit dem 1. November stehen die Waffenbehörden in Niedersachsen still, denn die waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen sind ins Stocken geraten. Der Grund? Eine Gesetzesänderung, die die Beteiligung von Bundespolizei und Zollkriminalamt zwingend vorschreibt, hat die Abläufe lahmgelegt. Der Landkreis Stade schlägt Alarm: Ohne diese Prüfungen können Anträge auf Waffenbesitzkarten nicht bearbeitet werden. Jäger und Sportschützen sind in Aufruhr!
Der Deutsche Bundestag hat Ende Oktober das sogenannte Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems verabschiedet. Doch die Umsetzung sorgt für Chaos. Die Bundespolizei und das Zollkriminalamt müssen nun in die Zuverlässigkeitsüberprüfungen eingebunden werden, aber wie das genau geschehen soll, ist noch unklar. Die Landkreise, die diese Prüfungen durchführen, stehen vor einem Rätsel. Bis eine Lösung gefunden wird, bleiben die Anträge auf Eis. Besonders betroffen sind Voreinträge in Waffenbesitzkarten, die für den Erwerb von Waffen unerlässlich sind.
Warten auf eine Lösung
Die Unsicherheit ist groß, denn niemand weiß, wann die Bundesebene eine Lösung präsentieren wird. Das Niedersächsische Innenministerium hat bereits angewiesen, die Bearbeitung der Anträge ruhen zu lassen. Auch das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat die Bearbeitung jagdrechtlicher Anträge zurückgestellt. Die Abstimmungen zwischen den Bundesländern und dem Bundesinnenministerium laufen, doch ein Ende der Hängepartie ist nicht in Sicht. Die Waffenbehörden und Antragsteller hoffen auf schnelle Klarheit, während die Bürokratie weiter ihre Kreise zieht.