
Brietlingen. Ein dramatischer Rechtsstreit um Container und Wohnwagen am Sportplatz in Brietlingen hat nun eine Wendung genommen! Der Landkreis Lüneburg hatte im Juni diesen Jahres angeordnet, dass der Eigentümer die unzulässigen Bauwerke entfernen muss. Trotz seines Widerspruchs beim Verwaltungsgericht Lüneburg, hat die zweite Kammer des Gerichts die Entscheidung des Landkreises in einem Eilverfahren bestätigt. Der Eigentümer muss das etwa zwei Hektar große Grundstück räumen – ein klarer Sieg für die Bauaufsicht!
Doch nicht alles ist verloren! Ein Wohnwagen mit bulgarischem Kennzeichen darf vorerst bleiben, da unklar ist, wem er gehört. Das Gericht stellte fest, dass der Landkreis auch andere mögliche Besitzer hätte in Betracht ziehen müssen. „Der Bescheid kann insoweit vorerst nicht vollstreckt werden“, so die Entscheidung der Kammer. Dennoch folgte das Gericht den Argumenten des Landkreises, dass die Container und Wohnwagen als bauliche Anlagen gelten, die auf diesem Grundstück im Außenbereich unzulässig sind.
Unzulässige bauliche Anlagen
Der Eigentümer hatte die Container aufgestellt, um verschiedene Geschäftsideen zu verwirklichen, darunter die Kultivierung von Erde, einen Hundepark und sogar Champignonzucht! Doch das Gericht war skeptisch und konnte ihn nicht von der Rentabilität seiner vagen Pläne überzeugen. Es wurde festgestellt, dass keine landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Tätigkeiten vorliegen, was die Argumentation des Mannes schwächte. Selbst die Landwirtschaftskammer Niedersachsen sieht keine Grundlage für landwirtschaftliche Betätigungen.
Rechtsstreit geht weiter
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig! Innerhalb der nächsten zwei Wochen haben die Beteiligten die Möglichkeit, beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen. Der Ausgang dieses Rechtsstreits bleibt also spannend!
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