Ein bemerkenswerter Fall hat die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erregt, als ein 65-jähriger Rechtsanwalt aus Wiesmoor nicht nur als Verteidiger, sondern auch als Angeklagter in mehreren Verfahren in Erscheinung trat. Der Anwalt, dessen juristische Fähigkeiten bislang geschätzt wurden, sieht sich schweren Vorwürfen gegenüber, die ihn vor die Gerichte führten, um dem Vorwurf der Anstiftung zur Falschaussage und der Strafvereitelung zu begegnen.
Die Landgerichte in Aurich und Oldenburg mussten insgesamt dreimal über den Fall urteilen, wobei der Angeklagte immer wieder erfolgreich Revision einlegte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Verfahren zunächst an das Landgericht Aurich und später an das Landgericht Oldenburg verwiesen. Trotz dieser jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen blieb der Schuldspruch von Anfang an unangetastet, was die Schwere der Anschuldigungen unterstreicht.
Der Kern der Anklage
Die zentrale Anklage gegen den Wiesmoorer Anwalt bezieht sich auf einen Vorfall aus dem Jahr 2019. In diesem Jahr gelang es ihm, einen Zeugen im Rahmen eines Prozesses dazu zu bewegen, eine Falschaussage zu machen, um den Angeklagten, den er verteidigte, freizusprechen. Der BGH bestätigte, dass dieser Vorwurf nicht von der Hand zu weisen ist, was die Integrität des Rechtsanwalts erheblich in Frage stellt.
In den Verfahren ging es letztlich immer wieder um die Festlegung des Strafmaßes. Die Richter am BGH wiesen darauf hin, dass neben der strafrechtlichen Verantwortung auch berufsrechtliche Konsequenzen für den Anwalt zu berücksichtigen seien. Das Landgericht Oldenburg reduzierte schließlich die ursprünglich verhängte Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten um drei Monate. Dieses Urteil wurde zuletzt am 5. Februar durch den BGH genehmigt, wodurch das Verfahren nun rechtskräftig abgeschlossen ist.
Berufsrechtliche Konsequenzen in Aussicht
Doch das scheint nicht das Ende der rechtlichen Turbulenzen für den Wiesmoorer Anwalt zu sein. Bereits im November vergangenen Jahres hat die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Maßnahmen eingeleitet, um den Anwalt möglicherweise aus der Anwaltschaft auszuschließen. Oberstaatsanwältin Nicole Töller erklärte, dass die Behörde eine Anschuldigungsschrift verfasst und an das zuständige Anwaltsgericht weitergeleitet hat.
Das Anwaltsgericht, welches aus Richtern und Anwälten besteht, steht vor der Aufgabe, über die beruflichen Konsequenzen des Anwalts zu entscheiden. Nach nunmehr zehn Monaten gibt es jedoch noch kein Urteil zu diesem Verfahren. Jan Kramer, der Präsident der Anwaltskammer Oldenburg, äußerte, dass man selbst daran interessiert sei, den Beruf sauber zu halten, jedoch keine Auskunft über den aktuellen Stand des Verfahrens geben könne.
Während der Anwalt offiziell weiterhin in der Liste der Bundesanwaltskammer geführt wird, sieht er sich unweigerlich neuen Herausforderungen gegenüber. Seit dem 13. Juni läuft vor dem Landgericht Oldenburg ein weiteres Verfahren, in dem es um gewerbsmäßigen schweren Betrug geht. Der Gesamtbetrag, der hier in Frage steht, beläuft sich auf über 1,8 Millionen Euro.
In diesem Kontext wird dem Wiesmoorer Anwalt Beihilfe zum schweren Betrug und Geldwäsche in acht Fällen vorgeworfen. Es wird ihm zur Last gelegt, sein Konto für die Überweisungen der betrogenen Anleger zur Verfügung gestellt und die Geldeingänge gegen eine Provision an die Hauptangeklagten weitergeleitet zu haben. Trotz dieser gravierenden Vorwürfe bleibt der Anwalt bei seiner Unschuld.
Das Verfahren gegen den Wiesmoorer Rechtsanwalt wurde von den Hauptangeklagten, die am kommenden Freitag mit einem Urteil rechnen können, abgetrennt. Diese Hauptangeklagten haben bereits gestanden und auch Aussagen gemacht, die gegen den Anwalt gerichtet sind, doch dieser zeigt sich unbeeindruckt und bestreitet weiterhin jegliche Vorwürfe gegen seine Person. Der Ausgang dieser rechtlichen Auseinandersetzung wird mit Spannung erwartet, während der Anwalt in einem zunehmend schwierigeren rechtlichen Umfeld agiert.
– NAG