Ein 65-jähriger Rechtsanwalt aus Wiesmoor sieht sich schweren Vorwürfen ausgesetzt, die erneut seine berufliche Integrität in Frage stellen. Die Justiz hat ihn wegen Beihilfe zu Betrug und Geldwäsche angeklagt, und das lässt die Wogen hochgehen. Dieser Rechtsanwalt, der nicht nur in der Verteidigung tätig war, sondern auch selbst in die Fänge des Gesetzes geraten ist, hat bereits eine bewegte Geschichte in den Gerichtsverhandlungen hinter sich.
Bereits seit dem 13. Juni läuft vor dem Landgericht Oldenburg ein Verfahren gegen mehrere Angeklagte wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs. Hierbei geht es um eine beeindruckende Schadenssumme von mehr als 1,8 Millionen Euro. Die Vorgänge hinter diesen Anschuldigungen werfen einen Schatten auf die Rechtsprechung und das Vertrauen in die Anwaltschaft.
Wiederholte Gerichtsverfahren
Der Wiesmoorer Anwalt hat sich in der Vergangenheit nicht nur als Verteidiger, sondern auch als Angeklagter profiliert. Mehrfach hatten sich die Landgerichte in Aurich und Oldenburg mit Fällen gegen ihn befasst. In bislang drei Verhandlungen ging es um Anstiftung zur Falschaussage und um Vorwürfe der Strafvereitelung. Seine Möglichkeit zur Revision, die er immer wieder erfolgreich nutzte, war dabei ein zentraler Punkt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Verfahren an das Landgericht Aurich und zuletzt an das Landgericht Oldenburg zurückverwiesen. Trotz der Rechtsmittel blieb der Schuldspruch in Bezug auf die Falschaussage im Jahr 2019 jedoch bestehen.
In diesem Prozess hatte der Anwalt einen Zeugen dazu gebracht, vor dem Amtsgericht Aurich falsch auszusagen, um den von ihm verteidigten Angeklagten freizusprechen. Die Konsequenzen für den Anwalt sind nun jedoch gravierend, und das BGH forderte die Gerichte auf, die berufsrechtlichen Folgen bei der Strafzumessung zu berücksichtigen.
Letzten Endes wurde seine ursprünglich verhängte Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten um drei Monate reduziert, was am 5. Februar von dem Bundesgerichtshof bestätigt wurde.
Berufsrechtliche Konsequenzen
Doch wie steht es um die berufsrechtlichen Folgen für den Anwalt? Hier ist die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg aktiv geworden und hat bereits im November letzten Jahres Maßnahmen eingeleitet. Eine Anschuldigungsschrift wurde gefertigt und an das zuständige Anwaltsgericht weitergeleitet. Dieser Schritt wurde eingeleitet, weil der Anwalt des Vorwurfs ausgesetzt ist, seinen Beruf nicht gewissenhaft ausgeübt und seine Pflichten als Rechtsanwalt verletzt zu haben. Ziel ist es, ihn aus der Anwaltschaft auszuschließen.
Das Anwaltsgericht, das unabhängig agiert und aus Richtern sowie Anwälten zusammengesetzt ist, hat jedoch bislang keine Entscheidung getroffen. Jan Kramer, der Präsident der Anwaltskammer Oldenburg, äußerte, dass er über das schwebende Verfahren keine Informationen geben kann. Das lässt die Frage offen, wie lange das Verfahren sich noch hinziehen wird und wie ernsthaft die Anliegen der Anwaltskammer verfolgt werden.
Ungeachtet der rechtlichen Schwierigkeiten ist der Wiesmoorer Anwalt noch immer als aktiver Rechtsanwalt registriert. Seine Rolle im aktuellen Betrugsprozess wird besonders kritisch betrachtet. Ihm wird vorgeworfen, in acht Fällen Beihilfe zum schweren Betrug sowie Geldwäsche geleistet zu haben. Er soll über sein Konto Überweisungen für betrogene Anleger abgewickelt und die Geldeingänge gegen eine Provision weitergeleitet haben. Dies könnte erhebliche rechtliche Konsequenzen für ihn nach sich ziehen.
Ein weiteres Augenmerk gilt den Hauptangeklagten, die am kommenden Freitag mit dem Urteil rechnen können. Sie haben Geständnisse abgelegt und dabei auch den Wiesmoorer Rechtsanwalt belastet. Trotz dieser belastenden Aussagen bleibt der Anwalt in seiner Position unbeeindruckt und weist die Vorwürfe vehement zurück. Sein Verfahren wurde abgetrennt und wird zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt. Die Entwicklungen in diesem Fall werfen einen Schatten auf die Seriosität innerhalb der Anwaltschaft, die momentan auf dem Prüfstand steht.
– NAG